Wenn ein Mieter zahlungsunfähig wird, kann es für den Vermieter teuer werden. Nicht nur, weil ihm Mieteinnahmen fehlen - zudem darf eine Kommune unbezahlte Müllgebühren des Mieters vom Vermieter eintreiben, wie die Landesbausparkassen aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Az. 12 A 10 107/02) zitieren.
In dem Fall konnte der Mieter seine Abfallgebühren nicht mehr überweisen. Die Behörden forderten vom Grundstückseigentümer, dafür aufzukommen. Der wehrte sich: Er sei Unbeteiligter und habe keine Schuld an der Misere.
Die Richter aber zwangen ihn, die Gebühren zu übernehmen. Das Risiko der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Mieters dürfe nicht ohne weiteres auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Immerhin sei der Müll auf dem Grundstück des Vermieters angefallen, argumentierte das Gericht. Natürlich habe der Eigentümer jederzeit die Möglichkeit, das Geld auf gerichtlichem Wege von seinem Mieter wieder einzutreiben. AP