Ratgeber

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Gebäudepass für private Bauherren

Bauherren sollten sich nach Haus-Fertigstellung einen so genannten Gebäudepass ausstellen lassen. Das Dokument könne dazu beitragen, den Wiederverkaufswert des Hauses zu erhöhen, teilt der Informationsverein Besser Bauen (Augsburg) mit. In dem Pass seien die wichtigsten Daten des Hauses, etwa zur Baukonstruktion, zu Technik oder Materialien verzeichnet. Die Ausstellung sei kostenlos und werde vom Architekten, Bauträger oder der Baufirma übernommen - aber meist nur auf Anfrage. dpa

Richtig heizen im Energiesparhaus

Wer jetzt baut, muss sich an die Anforderungen der Energieeinsparverordnung halten. Wie man in den modernen Häusern richtig heizt, darüber informiert die kostenlose Broschüre «Wärmeversorgung im Niedrigenergiehaus» des Initiativkreises Erdgas & Umwelt. Bezugsquelle: beim Initiativkreis unter Tel. 01 802/34 34 52 (sechs Cent pro Gespräch) oder im Internet unter www.ieu.de . ddp

Neue Broschüre über Schadstoffe

Tipps zum Umgang mit Schadstoffen in der Wohnung gibt eine Broschüre der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Ratgeber erläutert unter anderem, was bei einer Schadstoffanalyse zu beachten ist und unter welchen Bedingungen sich die Krankenkassen an den Kosten beteiligen. Bestellung unter www.verbraucherzentrale-bawue.de («Ratgeber») oder unter Fax 0711/669 50. KNA

Parkett muss sich akklimatisieren

Holzelemente für einen Parkettfußboden sollten schon einige Tage vor dem Verlegen in dem betreffenden Raum gelagert werden. Das rät die Deutsche Heimwerker Akademie in Leonberg bei Stuttgart. Nur dadurch könne gewährleistet werden, dass sich die Elemente der Raumtemperatur und der Luftfeuchtigkeit anpassten. Dabei sollten die Angaben des jeweiligen Herstellers genau beachtet werden. Die meisten Hersteller würden fürs Verlegen eine Raumtemperatur von 18 bis 24 Grad als ideal empfehlen, 15 bis 18 Grad Bodentemperatur sowie eine Luftfeuchtigkeit von 60 Prozent. dpa

Widerruf eines Baukreditvertrags

Wer bei einem «Haustürgeschäft» einen Immobilienkredit aufgenommen hat und diesen widerrufen will, hat unter bestimmten Umständen gute Chancen. Ein solcher Vertrag werde dann unwirksam und müsse komplett rückabgewickelt werden, wenn er von einem so genannten Treuhänder (etwa bei einer Steuerberatungsgesellschaft) unterschrieben wurde. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Ein Treuhänder sei rechtlich nicht befugt, einen solchen Vertrag zu unterschreiben. Kreditverträge an der Haustür seien im Rahmen so genannter Erwerbermodelle weit verbreitet, heißt es bei den Verbraucherschützern. dpa