Wer sein renovierungsbedürftiges Eigenheim an seine Kinder verkauft und später von ihnen zurückmietet, kann bei der Renovierung Geld sparen. Die Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin/Hannover (LBS) weist darauf hin, dass Arbeiten am selbst bewohnten Haus nicht als Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Die Kinder als neue Eigentümer und Vermieter könnten hingegen Anschaffungs-, Finanzierungs- und Instandhaltungskosten von der Steuer absetzen. Obwohl sie die Mieteinnahmen versteuern müssten, ergäben sich gute Chancen, Steuervorteile zu erzielen.
Um die Mietbelastung der Eltern möglichst gering zu halten, lässt sich den Angaben zufolge darüber hinaus eine niedrige monatliche Miete vereinbaren. So akzeptiere das Finanzamt Mieten von mindestens 50 Prozent des Marktmietpreises. Die LBS weist jedoch darauf hin, dass solche Vereinbarungen genau geplant sein sollten, damit ein möglichst hoher Steuervorteil ausgeschöpft werden kann und das Finanzamt sie nicht als missbräuchlich einstuft. Beratung durch Fachleute sei in jedem Fall empfehlenswert. dpa