Anzahlung bei Bauträgerpleite schnell verloren

Geht ein Bauträger vor Grundbucheintragung des Immobilienkäufers pleite, kann dem Investor der Verlust seiner Anzahlung drohen. Käufer müssen darauf achten, dass Baubeschreibungen, auf die der notarielle Kaufvertrag Bezug nimmt, dem beurkundeten Vertrag beigefügt sind. Sonst kann dieser unwirksam sein, wie «Finanztest» aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IX ZR 457/99) berichtete - die Anzahlung wäre verloren.

In dem Fall war ein Käufer vor Fertigstellung der Wohnung als Eigentümer vorgemerkt worden und hatte daraufhin dem Bauträger 217 000 Euro gezahlt. Wenige Wochen später ging der Bauträger in Konkurs. Der Konkursverwalter hielt den Kaufvertrag für unwirksam und forderte den Käufer auf, der Löschung seiner Grundbucheintragung zuzustimmen. Der Erwerber verwies auf seine Anzahlung.

Der BGH gab dem Konkursverwalter Recht. Laut Vertrag sei eine Wohnung «laut Baubeschreibung nebst Bauzeichnung» gekauft worden. Beide fehlten, also seien wesentliche Vertragsfragen ungeregelt geblieben, argumentierte das Gericht. Damit sei der Kauf unwirksam, so dass der Käufer auch kein Recht auf seinen Grundbucheintrag habe. AP