Ja zum Schwimmbecken

Wenn Bewohner einer Wohnanlage auf ihrer Grünfläche ein Schwimmbecken errichten wollen, benötigen sie unter Umständen die Zustimmung ihrer Nachbarn. Das besagt ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München (Az. 2 Z BR 178/98), über das die Landesbausparkassen (Berlin) berichten: Ein in den Boden eingelassener Pool greife in die Rechte der übrigen Eigentümer ein. In dem Fall beeinträchtigte das Becken den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage. gms