Der Mieter und die Edelklobürste

Manche Wohnungseigentümer und Vermieter legen Wert auf besonders edle Accessoires. Allerdings haben Mieter dafür nicht immer Verständnis. Und deshalb wurde vor dem Amtsgericht Köln (Az. 209 C 202/00) um eine besonders teure, weil ungewöhnlich aussehende Klobürste gestritten.

Nach Angaben der OVB Vermögensberatung hatte der Hauswirt das gute Stück zum Preis von umgerechnet mehr als 100 Euro angeschafft. Als die Mieter auszogen, verlangte der Vermieter den Ersatz des mittlerweile abgenutzten alten Stücks. Dabei sollte es sich nach seinen Wünschen bei der neuen nicht um eine herkömmliche Bürste handeln, sondern um ein vergleichbar edles Stück.

Das sahen die Mieter nicht ein, sie zogen vor Gericht - und bekamen Recht: Der Kölner Amtsrichter entschied, dass der Hauswirt keinen Anspruch auf gleichwertigen Edelersatz hat. ddp