Schlichterin für Bausparkunden

Nach Banken und Versicherungen bieten nun auch die privaten Bausparkassen ein Ombudsverfahren an. Damit sollen Streitfälle zwischen Bausparkassen und Kunden möglichst außergerichtlich beigelegt werden. Verbraucher können durch das kostenlose Verfahren nur gewinnen - wenn sie die Entscheidung der Ombudsfrau nicht zufrieden stellt, können sie immer noch vor Gericht ziehen. Ansprechpartnerin für unzufriedene Kunden ist Heidi Lambert-Lang. Die promovierte Juristin war mehr als 20 Jahre lang Richterin am Bundesgerichtshof. Beteiligt war sie auch an wichtigen Urteilen, bei denen es um die Übervorteilung von Verbrauchern ging.

Kunden einer privaten Bausparkasse können sich mit ihrem Anliegen schriftlich an das Büro der Ombudsfrau (Postfach 30 30 79, 10 730 Berlin) wenden. Das holt dann eine Stellungnahme der Bausparkasse ein und leitet die Beschwerde - falls die Kasse nicht einlenkt - an die Ombudsfrau weiter. Ihr Schlichterspruch ist bis 5000 Euro Streitwert für die Bausparkasse verbindlich. ddp