Ein Neubau weist laut Statistik durchschnittlich 20 Mängel auf. Wer genau plant, kann die Fehlerquote senken. Zunächst ist es wichtig, Architekten und Handwerker im Vorgespräch kennen zu lernen und nach Referenzen zu befragen, rät die Zeitschrift «Das Haus». Die Baubeschreibung sollte möglichst detailliert sein - wenn etwas anders ausgeführt wurde als beschrieben, liegt ein Mangel vor.
Als Mangel gilt auch, wenn nicht nach «allgemein anerkannten Regeln der Technik» gearbeitet wird, die sich aus Erfahrungswerten des Handwerks oder Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller ableiten. Handwerker haben zudem eine Prüfpflicht: So schaut der Gipser nach, ob die Mauer als Putzuntergrund geeignet ist. Findet er einen Fehler, muss er beim Bauherrn Bedenken anmelden. Anderenfalls steht er für schadhaften Putz ein.
Wer den Baufortschritt schriftlich festhält und fotografiert, ist auf der sicheren Seite - das Protokoll kann später helfen, Verantwortliche zu finden. Nach größeren Bauabschnitten sollte der Bauherr selbst die Arbeiten prüfen oder einen Gutachter beauftragen. Die meisten Schäden treten an Außenwänden (32 Prozent), Dach (25 Prozent) und Keller (17 Prozent) auf.
Gegen größere Mängel geht man am besten so vor: Den Fehler per Einschreiben der Firma anzeigen, eine Nachbesserungsfrist setzen und einen Teil der Zahlung zurückhalten. Reagiert die Firma auch auf eine zweite und dritte Nachfrist nicht, darf man den Auftrag entziehen. Wenn es zu keiner Einigung mit dem Handwerker kommt, kann bei Gericht ein «selbstständiges Beweisverfahren» beantragt oder ein Schlichter angerufen werden. Wichtig: Alle Fehler, für die der Bauherr Nachbesserung oder Schadenersatz verlangen will, müssen im Abnahmeprotokoll stehen. ddp