Ein Vermieter kann die Miete nun auch per Fax oder E-Mail erhöhen - seine Ankündigungen an den Mieter müssen keine eigenhändige Unterschrift mehr tragen. Darauf weist der Verein «Mieter helfen Mietern» (Hamburg) hin. Grund seien Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Anfang des Jahres. Dem Verein zufolge müssten Modernisierungs-Mitteilungen oder auch Mieterhöhungs-Ankündigungen nur noch in der so genannten Textform übermittelt werden. Dazu zählen moderne E-Mails und Fax-Mitteilungen, aber natürlich auch herkömmliche Schriftstücke. Notwendig sei jedoch, dass der Name des Erklärenden genannt und das Ende der Erklärung auch klar und deutlich gekennzeichnet werde. gms