Keine Aufklärung, keine Courtage
«Makler haben eine Aufklärungspflicht über Schäden an Immobilien. Sind ihnen Fehler, die man nicht sieht, bekannt und verschweigen sie sie, kann der Käufer den Vertrag anfechten», sagt Peter Uhlenbroock, Sprecher des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg. Stellt der Käufer nach dem Kauf Mängel fest, die der Makler arglistig verschwiegen hat, wird der Maklerlohn hinfällig. Der Erwerber kann den Kaufvertrag anfechten, entschied der Bundesgerichtshof (Az. 3 ZR 3/00). Uhlenbroock rät, den Vermittler in Gegenwart von Zeugen immer nach möglichen Schäden zu fragen und diese Auskunft in den Kaufvertrag aufzunehmen. ddp