Eigenheimzulage im Todesfall

Der Tod eines Ehepartners hat keinen Einfluss auf die Eigenheimzulage für ein gemeinsames Objekt beider Eheleute. Das hat das Finanzgericht Nürnberg (Az. I 329/1999) entschieden, teilt das Institut für Wirtschaftspublizistik (Würzburg) mit.

In dem Fall wollte der Fiskus dem Ehemann nach dem Tod seiner Frau keine Eigenheimzulage mehr für den restlichen Förderzeitraum gewähren - mit der Begründung, dass es sich um das zweite geförderte Objekt des Ehemannes handele, mithin sei Objektverbrauch eingetreten. Dem widersprachen die Richter. Weil die Sache aber noch beim Bundesfinanzhof anhängig ist, sollten Betroffene gegen ablehnende Finanzamts-Bescheide vorerst Einspruch einlegen, rät das Würzburger Wirtschaftsinstitut. gms