Neue Steuerregeln für Vermietung an Angehörige

Wer seine Wohnung an Angehörige vermietet, muss sich auf neue Steuerregeln einstellen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (Berlin) unter Berufung auf ein Urteil (Az. IX R 48/01) des Bundesfinanzhofs in München hin. Bislang konnten Vermieter von den Mietkosten alle Kosten absetzen und Verluste steuersparend mit anderen Einkünften verrechnen, wenn die Angehörigen 50 Prozent der ortsüblichen Miete bezahlten. Jetzt gilt dies erst ab 75 Prozent.

Bei Sätzen zwischen 50 und 75 Prozent der ortsüblichen Marktmiete nimmt das Finanzamt den Angaben zufolge künftig generell eine Überschussprognose vor, bei der die so genannte Einkünfteerzielungsabsicht geprüft wird. Fällt diese negativ aus, werde die Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Die anteilig auf den unentgeltlichen Teil entfallenden Werbungskosten seien dann nicht zu berücksichtigen.

Vermieter sollten überprüfen, ob sie den Mietvertrag mit ihren Angehörigen ändern müssen. Dazu sollte zunächst die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden. Vermieter sollten zudem darauf achten, dass umlagefähige Nebenkosten immer in voller Höhe beglichen werden, auch wenn bei der Miete den Angehörigen günstige Konditionen gewährt wurden.