Versicherungsregeln bei Hausverkauf: Bei einem Hausverkauf gelten für die Wohngebäudeversicherung besondere Regeln. Wer diese Police zeitgleich mit dem Verkauf kündigen will, wird bei seinem Versicherer auf Widerstand stoßen. Denn die Rechte und Pflichten der Versicherung gehen auf den Erwerber über. Ein Kündigungsrecht hat somit nur der Käufer - und dies auch erst nach erfolgter Grundbucheintragung, erläutert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bonn). Die Prämie für die laufende Versicherungsperiode steht dem Versicherer immer zu, betonen die Fachleute. Verkäufer und Käufer haften für die Prämie gemeinsam.
Möbel schimmeln an Außenwänden: Zum Schutz gegen Schimmel sollten Möbel nicht dicht abschließend an Außenwände gestellt werden. Anderenfalls könne sich Kondenswasser bilden - der beste Nährboden für Schimmel, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Berlin. Ein weiterer Schutz gegen Schimmel sei es, die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung nicht auf Werte über 70 Prozent ansteigen zu lassen. Zur Beseitigung von Schimmel sollten keine chemischen Mittel, sondern Essigessenz oder 70- bis 80-prozentiger Alkohol verwendet werden.
Rutschgefahr im Senioren-Bad: Die Rutschgefahr in Bädern von Senioren sollte durch spezielle Bodenbeläge gemindert werden, rät die Aktion Das Sichere Haus (Hamburg). Alternativ könnten die Beläge mit Gummiunterlegern gesichert werden. Auch in Duschen und Badewannen seien rutschhemmende Matten oder Aufkleber ratsam, damit ältere Menschen selbst mit eingeseiften Füßen guten Halt haben.
Tapezieren steht auf Platz 1: Die häufigste Heimwerker-Tätigkeit ist das Tapezieren. Rund 30 Prozent aller Deutschen trauen sich zu, Papierbahnen selbst an die Wand zu kleben, berichtet die Zeitschrift "Das Haus" aus verschiedenen Umfragen. 23 Prozent streichen ihre Wände selbst. Sanitärinstallationen, Isolierarbeiten und das Holzboden-Verlegen aber trauen sich nur drei Prozent ohne professionelle Hilfe zu.