Die Bundesregierung will die vorgesehene Einschränkung der Eigenheimförderung offenbar nicht rückwirkend zum 1. Januar 2003, sondern erst zu einem späteren Termin umsetzen. Damit erhalten potenzielle Wohnungskäufer und Bauherren unerwartet eine letzte Chance, sich die günstigere Altförderung zu sichern. Darauf hat die Bausparkasse BHW hingewiesen. Wer vor dem noch zu bestimmenden Stichtag einen Bauantrag einreiche oder einen Kaufvertrag für eine selbstgenutzte Immobilie unterschreibe, komme noch in den Genuss der Eigenheimzulage nach bisherigem Recht. Lukrativ ist dies besonders für kinderlose Steuerzahler, die nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei der Eigenheimförderung leer ausgehen sollen. Ist die Immobilie erst nach dem 31. Dezember 2000 fertig gestellt worden, gewährt das Finanzamt dem Käufer sogar noch die höhere Zulage für Neubauten. Übrigens geht die neue politische Diskussion aus Ostdeutschland dahin, vielleicht doch noch Kinderlose zu fördern. Wie die neue Förderung letztlich aussieht und wann sie in Kraft tritt, wird wohl nicht vor Ende Februar feststehen: Das Sparpaket soll am 21. Februar im Bundestag verabschiedet werden, muss danach aber noch den Bundesrat passieren, was sich bis April hinziehen kann. Es ist jedoch sicher absehbar, dass es zu Kürzungen kommen wird.