Wenn der Kampfhund im Keller lauert

Kampfhunde darf man nicht frei im gemeinsam genutzten Mehrfamilienhaus-Keller laufen lassen. Auf ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin (Az. 24 W 65/02) weist der Anwalt-Suchservice (Köln) hin. Dort ging es um eine Wohnungsbesitzerin, die ihren American-Staffordshire-Terrier oft ohne Leine und Maulkorb im Gemeinschaftskeller umherstreunen ließ. Auf Bitten der Hausbewohner reagierte sie mit der Versicherung, das Tier sei gutmütig. Die Richter urteilten aber, Tiere könnten immer unberechenbar reagieren. Bei einem Angriff des unbeaufsichtigten Hundes müsse mit erheblichen Verletzungen gerechnet werden. Diese Gefahr müssten Hausbewohner nicht dulden.