Bauherren, die Stein auf Stein ein Haus bauen, brauchen einen Architekten, wenn sie nicht mit einem Bauträger arbeiten. Für dessen Leistungen wird ein Honorar fällig, bei einem Einfamilienhaus mit 200 000 Euro Baukosten etwa 21 500 bis 26 700 Euro. Maßgeblich für die Höhe des Architektenhonorars ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie sieht neun entgeltpflichtige Leistungsphasen vor: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung sowie Objektbetreuung und schließlich die Dokumentation. "Leistungsphasen können auch einzeln an Architekten vergeben werden. Das hat den Vorteil, dass sich der Bauherr nicht auf Gedeih und Verderb an einen Architekten binden muss. Oft werden auch die Planungsphasen von den Durchführungsphasen getrennt und paketweise vergeben", sagt Renate Lepper vom Verband Privater Bauherren (VPB). Hat man den Baumeister seines Vertrauens gefunden, kann man ihm von Anfang an die ganze Leistungspalette übertragen. Dann sollte man sich allerdings über die Konsequenzen im Klaren sein: Alles aus einer Hand zu beziehen, ist zwar bequemer. Während des Bauens den Architekten zu wechseln, weil einem dies und das nicht passt, kann jedoch teuer werden. Ratsam und für beide Seiten vorteilhaft sei, den Vertrag von vornherein so detailliert wie möglich und vor allem schriftlich abzufassen. "Bauherr und Architekt müssen ihre Interessen in diesem Dokument angemessen berücksichtigt sehen", sagt Lepper. Für den Bauherrn heißt das zum Beispiel, ein Gesamtkostenlimit in den Vertrag aufnehmen zu lassen, das unterm Strich nicht überschritten werden darf.