- Um früh Krankheiten oder Entwicklungsstörungen erkennen zu können, gibt es die Kindervorsorgeuntersuchungen. Seit 1971 gehören die sogenannten "U"s zu den Pflichtleistungen der Krankenkasse. Bis zum sechsten Lebensjahr sind neun dieser Vorsorgetermine vorgesehen, seit fünf Jahren gibt es noch vier weitere Untersuchungen. Doch die U7 und die darauf folgenden Vorsorgetermine werden offenbar von den Eltern überhaupt nicht wahrgenommen.
"Bis zum Alter von zwei Jahren kommen noch knapp 90 Prozent der Kinder zu den U-Untersuchungen. Danach sinkt die Beteiligung aber bedauerlicherweise deutlich ab", sagt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Professor Norbert Wagner. Grund dafür sei weniger die strikte Ablehnung, sondern vielmehr Nachlässigkeit. Oft würden Eltern den nächsten Termin schlichtweg vergessen.
Schon seit Jahren wird diskutiert, die U-Termine für Eltern verpflichtend zu machen, um Misshandlungen und Vernachlässigung vorzubeugen. Bislang ist jedoch nur die Einladung Pflicht. Nehmen Eltern den Termin dann nicht wahr, bekommen sie Post. Passiert dann immer noch nichts, kommt ein Vertreter des Gesundheitsamtes zu Besuch. Wird dieser verweigert, schaltet sich das Jugendamt ein. So zumindest die Theorie. Und auch das Jugendamt kann Eltern letztendlich nicht zwingen, ihr Kind vom Arzt untersuchen zu lassen.
Die erste Untersuchung dagegen ist garantiert. Denn sie wird schon kurz nach der Geburt gemacht. Um zu beantworten, ob es dem Nachwuchs auch gut geht, genügt das aber nicht. Manche Erkrankung kann noch nicht so früh festgestellt werden, andere bilden sich überhaupt erst im fortgeschrittenen Kindesalter aus. Damit nichts übersehen wird - und das Kind vor allem rechtzeitig behandelt wird - gibt es die sogenannten "U-Untersuchungen" eins bis neun; seit 2006 auch die "U10" und "U11".
Kinderärzte testen die Kinder so in regelmäßigen Abständen auf gefährliche Krankheiten und beraten die Eltern. "Wir setzen uns dafür ein, dass die U-Untersuchungen nicht nur als Früherkennungs-, sondern als echte Präventionsmaßnahmen anerkannt werden", sagt Norbert Wagner. So sei die Gesundheit von Kleinkindern beispielsweise weniger durch Erkrankungen selbst als durch Unfälle im Alltag bedroht. "Der Kinderarzt informiert auch über mögliche Verletzungsfallen."
Neugeborenen-Screening
Bis die Kleinen aber tatsächlich von einer Gefahrenquelle zur nächsten stapfen, stehen zunächst andere Risiken im Vordergrund. Direkt nach der Geburt entscheiden zunächst einmal körperliche Grundfunktionen über die Gesundheit des Kindes. Deshalb wird bei der allerersten Vorsorgeuntersuchung, der "U1", überprüft, ob alles richtig angelegt und vor allem, ob alles funktionstüchtig ist. Sind Luft- und Speiseröhre durchgängig? Hat das Kind einen normalen Darmausgang? Außerdem werden lebenswichtige Funktionen wie Pulsschlag, Atmung und Reflexe getestet und im sogenannten Apgar-Wert zusammengefasst. Dieser wird mindestens dreimal bestimmt - direkt nach der Entbindung und dann noch einmal nach fünf und nach zehn Minuten.
Aber auch wenn alle Befunde unauffällig sind, müssen Mütter ihr Baby schon bald nach der Geburt wieder in die Hände des Kinderarztes geben. Frühestens nach drei Tagen, aber spätestens nach zwei Wochen steht der zweite Vorsorgetermin an.
Bei der U2 schaut der Kinderarzt noch einmal gründlich nach. Bei der Untersuchung stehen zwei Tests an: Zum Einen wird das Hüftgelenk auf eine Fehlbildung überprüft. Denn wenn diese bereits im Säuglingsalter behandelt wird, kann eine spätere Hüft-Operation vermieden werden. Zum Anderen wird eine Blutprobe aus Ferse oder Handgelenk entnommen, um damit das sogenannte "Neugeborenen-Screening" durchzuführen. Der Kinderarzt testet damit auf wichtige Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen - allerdings nur auf diejenigen, die bestimmte Kriterien erfüllen. "Die Krankheit muss erstens durch ein Testverfahren leicht zu diagnostizieren sein. Zweitens müssen beim Nichterkennen schwere Konsequenzen für das Kind drohen und drittens müssen sich diese erfolgreich behandeln lassen", erklärt Wagner. "Es macht keinen Sinn auf eine Erkrankung zu screenen, deren Verlauf man überhaupt nicht positiv beeinflussen kann."
Eine Erkrankung, bei welcher der Zweck des Neugeborenen-Screenings besonders deutlich wird, ist die Unterfunktion der Schilddrüse. Mangelt es dem Neugeborenen nur für ein paar Wochen an dem lebenswichtigen Schilddrüsenhormon, wird es sich später nicht normal entwickeln. Wird die Hormonstörung allerdings beim Screening entdeckt und rechtzeitig behandelt, wird das Kind vermutlich völlig normal aufwachsen.
Die motorische und geistige Entwicklung wird insbesondere auch bei den darauffolgenden U-Untersuchungen genau geprüft. Mit gezielter Förderung könne ein Rückstand gerade in jungen Kinderjahren noch gut aufgeholt werden, sagt Wagner. Er warnt jedoch vor übereilter Sorge:"Heutzutage haben viele Eltern einfach zu hohe Erwartungen." Sollte sich der Rückstand allerdings bestätigen, kann auch etwas anderes dahinter stecken. Wenn das Kind nicht richtig hört und sieht, ist es gegenüber seinen Altersgenossen deutlich benachteiligt. Deswegen ist auch die Überprüfung des Hör- und Sehvermögens auch noch ein wichtiger Bestandteil der späten U-Untersuchungen.
Impfstatus wird überprüft
Dass so viele Eltern zu den U7-Terminen nicht mehr hingehen, ist laut Wagner doppelt schlimm. Denn mit dem Besuch beim Kinderarzt können Krankheiten oft nicht nur frühzeitig entdeckt, sondern sogar verhindert werden. Bestandteil der U-Untersuchungen ist nämlich auch die Überprüfung des Impfstatus. Was fehlt, wird nachgeimpft. Kinderkrankheiten würden zwar oft verharmlost, können aber schlimmstenfalls lebensbedrohliche Folgen für das Kind haben.
Zum Beispiel warnen Kinderärzte davor, die Masernimpfung auszulassen. Die Viruserkrankung kann zu schweren Komplikationen führen, die wiederum lebenslange Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann. Zudem erkrankt jedes 1000. Kind an einer lebensbedrohlichen Entzündung des Gehirns. All das könnte durch einen kleinen Pieks verhindert werden, sagt Wagner. Er fordert eine Erweiterung der Impfvorsorge: "Der Wert von Impfungen ist so groß, dass eine generelle Verpflichtung Sinn macht."
Bis die Impfungen und die U-Untersuchungen aber zur gesetzlichen Pflicht werden, liegt die Gesundheit der Kinder in den Händen ihrer Eltern. Der alles entscheidende Satz im Kreissaal - "Sie haben ein gesundes Baby!" - mag für zwar erleichternd sein. Aber damit ist es nicht getan.