Urteil
Reha-Einrichtung muss Patienten im Blick behalten
Erscheint ein Patient einer Reha-Einrichtung weder zum Essen noch zu den Therapieterminen, müssen die Klinikmitarbeiter beizeiten nach ihm sehen. Ansonsten verletzt die Klinik ihre Sorgfaltspflicht, urteilte das Landgericht Osnabrück. In dem Fall hatten Klinik-Mitarbeiter mehr als 14 Stunden lang nicht nach einem Mann geschaut, der weder zu den Mahlzeiten noch zu den Behandlungen gekommen war. Erst abends stellten sie fest, dass er am Morgen einen Schlaganfall erlitten hatte. Laut Urteil hätte die Klinik ihre Angestellten anweisen müssen, fehlende Patienten zu suchen. Die Schmerzensgeldhöhe wird noch festgelegt.
Gesundheit
Milchflasche lässt Kleinkinder häufiger dick werden
Nach dem ersten Geburtstag sollen Eltern dem Nachwuchs allmählich das Fläschchen abgewöhnen, rät das Apothekenmagazin "Baby und Familie" unter Berufung auf US-Wissenschaftler. Diese haben herausgefunden, dass Kinder, die noch mit zwei Jahren hauptsächlich aus der Flasche trinken oder abends vor dem Einschlafen eine Milchflasche bekommen, ein größeres Risiko haben, später Übergewicht zu entwickeln.