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Sorgerecht: Wille eines Zwölfjährigen darf berücksichtigt werden

Wille eines Zwölfjährigen darf berücksichtigt werden

Bei der Entscheidung über das Sorgerecht darf ein Gericht durchaus den Willen eines erst zwölf Jahre alten Kindes berücksichtigen. Das berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Nach Auffassung des Gerichts kann ein Kind mit zwölf Jahren durchaus in der Lage sein, eigenverantwortlich zu beurteilen, welche Regelung seinem Wohl am ehesten dient (Az.: 1 UF 72/08). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde einer Mutter gegen den Entzug des Sorgerechts zurück. Das Amtsgericht Frankfurt hatte der geschiedenen Mutter nicht nur das Sorgerecht entzogen, sondern zugleich entschieden, dass der Junge bei seinen Großeltern bleiben darf. Der Junge hatte entsprechende Wünsche geäußert.

Streichholzanzünden erst mit der Holzseite üben

Kinder üben das Streichholzanzünden am besten erst mal mit der Holzseite. Dafür ziehen sie das Holz einmal fest über die Reibefläche der Streichholzpackung und halten das Streichholz dann mit ausgestrecktem Arm nach oben, erläutert die Aktion "Das sichere Haus". Beherrscht das Kind diesen Ablauf, könne er mit dem Zündkopf wiederholt werden. Wie Kinder den Umgang mit Streichholz und Kerze spielerisch lernen, erklärt die neue Broschüre "Faszination Feuer!". Erhältlich gegen Einsendung von zwei Euro in Briefmarken bei: Aktion Das sichere Haus, Stichwort "Feuer", Holsteinischer Kamp 62, 22081 Hamburg.