Ein hübsches Wochenendhäuschen, die selbst genutzte Ferienwohnung, aber auch die Unterkunft eines Berufspendlers oder Studenten am Arbeitsort – zusätzlich zu den üblichen Kosten müssen die jeweiligen Mieter oder Eigentümer oft weitere Ausgaben einrechnen. Zweitwohnungssteuer wird mittlerweile von mehr als der Hälfte der 419 Kommunen in Brandenburg erhoben, wie das Landesamt für Statistik auf Anfrage mitteilte. Über die Höhe entscheiden die Kommunalvertretungen. „Es kann aber nicht von Abzocke gesprochen werden“, sagt der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Karl-Ludwig Böttcher.
In Zeiten klammer Kassen wollen viele Gemeinden ihre Haushalte aufbessern und erheben einen bestimmten Prozentsatz der Jahres-Nettokaltmiete als Zweitwohnungssteuer. Zur Kasse gebeten werden Eigentümer oder Mieter, die neben ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung haben. Auch wenn es immer wieder Kritik von Betroffenen gebe – es handele sich um eine seit vielen Jahren gültige Abgabe, sagt Böttcher.
In Potsdam – die Stadt hat mit rund 130 Millionen Euro das höchste Steueraufkommen im Land – betrug 2013 der Anteil der Abgabe für Zweitwohnungen nur 0,13 Prozent. In Cottbus waren es hingegen 0,3 Prozent. Frankfurt (Oder) hat sich gerade erst entschieden, diese Steuer festzusetzen.
Spitzenreiter ist die Gemeinde Schwielochsee im Landkreis Dahme-Spreewald, deren Steuereinnahmen in Höhe von 790.000 Euro sich zu 15 Prozent aus den Zweitwohnsitzen und Ferienwohnungen speisen. Dort setzt man voll auf den Tourismus. Im finanzstärkeren Falkensee (Havelland) – rund 26 Millionen Euro werden eingenommen – sind es gerade einmal 0,01 Prozent.
In vielen Gemeinden werden durch die Zweitwohnungssteuer nur wenige Euro eingenommen: in Kotzen (Havelland) etwa waren es 2013 gerade einmal 303 Euro und in Schönermark (Uckermark) 192 Euro. In Wittstock/Dosse (Prignitz) flossen ganze 35 Euro in die Kasse – eine Summe, die bei Steuereinnahmen in Höhe von 7,8 Millionen Euro nicht mehr zu spüren war. Die Statistiker gaben den Anteil dann auch mit 0 Prozent an.
Die Zweitwohnungssteuer hat aus Sicht von Böttcher auch weiterhin eine Berechtigung: „Die Bürger nutzen Kultureinrichtungen, Schulen oder den Personennahverkehr, zu dem sie sonst nicht mit ihren Steuern beitragen würden.“ Zumindest bei dienstlichen Gründen könnten die Aufwendungen für eine Zweitwohnung immerhin in der jährlichen Steuererklärung der Bürger geltend gemacht werden.