Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beginnt am heutigen Dienstag die Verhandlung über die sogenannte Müggelseeroute.

Nach Ansicht der Kläger ist die Route über den Müggelsee rechtswidrig, da angeblich die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erfolgt sein soll und Lärmschutzgesichtspunkte missachtet worden sein sollen. Geklagt haben mehrere Anwohner sowie die Naturfreunde Deutschland und die Deutsche Umwelthilfe.

Hintergrund der Klage ist der Streit über die Festsetzung der Flugrouten. Ursprünglich ging man davon aus, dass die Flugzeuge auf einer geraden Linie vom neuen Hauptstadtflughafen BER aus starten würden. In dem Fall wären die Flugrouten nicht direkt über den Müggelsee gegangen. Doch als das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Januar die von der Deutschen Flugsicherung vorgeschlagenen Flugrouten weitgehend bestätigte, fühlten sich viele Anwohner getäuscht. Denn bei den jetzt festgelegten Routen biegen die Flugzeuge kurz nach dem Start um 15 Grad ab und überfliegen den See. Ein ähnliches Problem gab es bei der Route über den Forschungsreaktor in der Nähe des Wannsees. In dem Fall entschied das Gericht zugunsten der Kläger und kippte die Route.