Rechtsstreit

Drei Ärzte ziehen Klage gegen Senat zurück

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500.000 Euro Übergangsgeld zu Unrecht geflossen

Der Rechtsstreit um Sonderzahlungen für drei Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin ist vom Tisch. Die KV kam einem Urteil zuvor und zog ihre Klage gegen das Land Berlin am Mittwoch nach mehrstündiger Verhandlung vor dem Landessozialgericht in Potsdam überraschend zurück. Das Gericht hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Zahlung des Übergangsgeldes von jeweils 183.000 Euro rechtswidrig war. Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) hatte die Rückzahlung des Geldes von den Ärzten verlangt.

Übergangsgeld wird in der Regel nach dem Ausscheiden aus dem Amt gezahlt. Die drei Mediziner waren aber erneut in das Gremium gewählt worden, hatten dennoch die großzügige Zahlung erhalten. Dafür sei das Gehalt nur "maßvoll erhöht" worden, die ausgezahlten 183.000 Euro seien als eine Art Ausgleichsprämie zu verstehen, begründete der Anwalt der Kassenärztlichen Vereinigung, Wolfgang Spoerr. Die Vertreterversammlung der KV hatte Anfang Mai 2011 die Auszahlung des Übergangsgeldes genehmigt. Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat die Rechtsaufsicht über die KV - doch sie störte sich zunächst nicht an der Entscheidung. Die Sache sei wohl übersehen worden, zitierte einer der Richter aus den Unterlagen. Erst im Dezember 2011 flog die Sonderzahlung auf.

"Es gab nie einen Übergangsfall"

Daraufhin schaltete sich Gesundheitssenator Czaja ein, der damals ganz neu im Amt war. Er sei über die Zahlung nicht informiert worden. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft nahm schließlich Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue auf. Czaja forderte das Geld von den Ärzten zurück, die klagten dagegen.

Die drei Vorstände erschienen am Mittwoch persönlich vor Gericht. Der Vorsitzende Richter, Martin Laurisch, machte ihnen von Anfang an wenig Hoffnung, dass das Geld jemals auf ihrem Konto landen würde. Bis zu einer Entscheidung war es auf ein Treuhandkonto überwiesen worden. Für die Sonderzahlung - insgesamt etwa eine halbe Million Euro - fand das Gericht deutliche Worte. "Es stand immer Übergangsgeld drauf, es war immer Übergangsgeld drin und es gab nie einen Übergangsfall. Das kann jeder verstehen", sagte einer der Richter. Doch Laurisch wies auch auf Fehler der Senatsseite hin. Falsch sei vor allem die Frist, die der Senat der KV im Bescheid gesetzt hätte.

Nach längeren Verhandlungen zog der Anwalt der Ärzte-Vereinigung die Klage zurück. "Der Senat hat den Bescheid geändert. Das war ausschlaggebend dafür, dass wir die Klage zurückgezogen haben", sagte Anwalt Spoerr.

Gesundheitssenator Czaja begrüßte die Entscheidung. "Ich freue mich über die Entscheidung, dass die Kassenärztliche Vereinigung ihre Klage zurückgezogen hat", sagte Czaja. "Damit hat unser Verpflichtungsbescheid zur Rückzahlung der Übergangsgelder Bestand und muss umgehend umgesetzt werden." Jetzt setze er weiterhin auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der KV.

( -ker/dpa )