Purps hofft, dass sich weitere Erben von enteignetem Bodenreformland melden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende 2007 die Praxis Brandenburgs als sittenwidrig gerügt, sich in 8900 Fällen selbst zum rechtlichen Vertreter für vermeintlich unauffindbare Erben von Bodenreformgrundstücken berufen zu lassen, ohne gründlich gesucht zu haben. In rund 7400 Fällen wurde das Land als Eigentümer von rund 11600 Hektar ins Grundbuch eingetragen. Damit sicherte sich Brandenburg die Grundstücke vor Ablauf der gesetzlichen Frist am 2. Oktober 2000.
Purps kündigte an, zusammen mit der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE), beim Finanzministerium ein Verfahren zur Akteneinsicht anzustreben. Ziel sei, die Grundstückslisten im Internet zu veröffentlichen, damit Alteigentümer, Erben oder Erbermittler in dieser Datenbank recherchieren können. Viele Menschen in Westdeutschland wüssten gar nicht, dass ihnen Grundstücke in Brandenburg gehören, vermutet Purps. Das Finanzministerium blocke ab, kritisierte der Anwalt. "Wir mauern nicht", kommentierte Ministeriumssprecher Ingo Decker diesen "alten Vorwurf". Nach dem BGH-Urteil habe das Land Anzeigen in der Presse geschaltet, woraufhin sich Erben gemeldet hätten. Bislang seien 279 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 830 Hektar an Alteigentümer oder Erben zurückgegeben worden. Purps könne durchaus Akteneinsicht beantragen. Der Potsdamer Anwalt beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema. Mehr als ein Jahr vor dem BGH-Urteil hatte Purps Strafanzeige gegen die Landesregierung bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft gestellt. Diese sei gut eineinhalb Jahre unbearbeitet geblieben. Erst nach dem BGH-Urteil seien Vorermittlungen aufgenommen wurden und in einer "Lichtgeschwindigkeit" von sechs Werktagen abgeschlossen worden. "Das könnte ein Fall für einen Untersuchungsausschuss sein", meinte Purps.
Die Vorwürfe des Anwalts seien nicht neu, hieß es in einer Stellungnahme der Linksfraktion. Diese hatte bereits 2008 einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Affäre initiiert. "Dennoch gehen wir leider davon aus, dass auch der erneute Anlauf eines engagierten Rechtsanwaltes hier zu keinen weiteren Ermittlungen führen wird", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Christian Görke. Für die Linke bleibe weiter offen, wie unbekannten Erben von Bodenreformgrundstücken zu ihrem Recht verholfen wird.
Nach Angaben von Ingo Decker werden Fälle, in denen sich kein Eigentümer finden lässt, an Nachlassgerichte gegeben. "Die entscheiden unabhängig, was mit den Grundstücken passiert." Das sei ein rechtlich sauberes Verfahren.
"Das könnte ein Fall für einen Untersuchungsausschuss sein"
Thorsten Purps, Rechtsanwalt