- Die Bildagenturen, die vor dem Landgericht Potsdam gegen die Schlösserstiftung verloren hatten, haben Berufung eingelegt, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts in Brandenburg/Havel am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur sagte. Die Potsdamer Richter hatten im November Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg gegen die Agenturen auf Unterlassung und Schadenersatz stattgegeben. Die Stiftung hatte sich dagegen gewehrt, dass an ihr vorbei aus den Agentur-Archiven Fotos von Schlössern und Gärten heruntergeladen und etwa für Kalender oder Postkarten verwertet werden konnten.
Das Landgericht urteilte in ihrem Sinne: Kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen, die beispielsweise vom Parkgelände in Sanssouci aus gemacht werden, seien nur mit Genehmigung der Stiftung erlaubt. Ob eine Lizenzgebühr gezahlt werden muss, könne die Stiftung vom jeweiligen Einzelfall abhängig machen. Für Touristen-Schnappschüsse und Pressefotos gelte die "Knips-Gebühr" nicht.
Aus Sicht des Anwalts der Foto-Agentur "Ostkreuz", Christian Donle, ist das Urteil der Potsdamer Richter "in vielerlei Hinsicht" falsch. In seiner Begründung kommt er zu dem Schluss, dass das Landgericht "die eigentumsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Maßgaben eklatant verkannt" habe. Ein Vertreter der Agentur hatte mehrfach betont: "Nach unserer Überzeugung ist das Areal der Stiftung Staatseigentum." Zudem habe die Kulturstiftung den Zweck, die Anlagen öffentlich zugänglich zu machen. Donle ist optimistisch, dass das Oberlandesgericht zu einem anderen Urteil kommt.
Sollte die Berufung scheitern, werde man zum Bundesgerichtshof gehen. "Würde das Potsdamer Urteil Bestand behalten, wäre dies für die gesamte Medienlandschaft von höchster Brisanz."
Der Leiter des Dokumentations- und Informationszentrums der Stiftung, Jürgen Becher, hatte dagegen betont: "Wir wollen auf keinen Fall den Bildjournalismus beeinträchtigen." Es gehe ausschließlich um die kommerzielle Verwertung von Fotos beispielsweise für Tassen, Kalender, Bücher oder Postkarten. Mit der Neuauflage des Verfahrens rechnet die Sprecherin des Oberlandesgerichts frühestens im Sommer 2009.
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