Stolpe behält seine Villa

| Lesedauer: 2 Minuten

jar Potsdam/Hamburg - Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung um die Potsdamer Villa von Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) ist endgültig beendet. Die Hamburger Familie Baumgärtel als Alteigentümer verzichtet nach der Überstellung des schriftlichen Urteils des Verwaltunsgerichtes Potsdam auf das Einlegen von Rechtsmitteln. Das teilte der Rechtsanwalt der Familie, Johann Christoph Duvigneau, mit. «Die Sache war aussichtslos», sagte Duvigneau.

Damit endet ein 11-jähriges Verfahren, das von Stolpe als Musterverfahren für viele brandenburgische Nutzer von Grundstücken bezeichnet worden ist. Stolpe hatte allerdings noch drei Tage vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung am 17. April dieses Jahres überraschend einen Vergleich angeboten: Die Alteigentümer sollten demnach die Villa samt Grundstück mit der Adresse Im Bogen 10 für 250 000 Euro von den Stolpes kaufen, diese aber ein zehnjähriges Wohnrecht behalten dürfen. Baumgärtels waren einverstanden. Der Deal platzte aber, da Ehefrau Ingrid Stolpe das ablehnte.

Stolpes kauften die Villa 1982 für 20 500 DDR-Mark von der Stadt. Gleich nach der Wende erwarben sie auch das 1834 Quadratmeter große Grundstück für die annähernd gleiche Summe. Die Alteigentümer hatten die DDR 1968 verlassen und verloren damit auch ihr Erbbaurecht. Sie suchten damals aber für das Anwesen eine Person ihres Vertrauens und fanden diese in der Person Stolpes als damaligem Konsistorialrat der evangelischen Kirche. 14 Jahre lang wohnten Stolpes zur Miete, bevor sie das Haus kauften. Baumgärtels ließen zudem die Stolpes als Nutzungsberechtigte ins Grundbuch eintragen. Nach der Wende jedoch wollten die Ex-Besitzer ihre 1928 gebaute Villa zurück, da sie nach Angaben ihres Anwaltes für den Verlust nie entschädigt worden seien. Immobilien-Wert heute: rund 750 000 Euro.

«Jetzt wollen wir wenigstens aus dem Entschädigungsfonds der Bundesregierung die beim Entzug des Nutzungsrechtes zugesicherte Entschädigung für das Haus», sagte Duvigneau. Viel werde es aber nicht, da das Haus mit DDR-Geld bezahlt worden sei und ein Umrechnungskurs von 1:2 gelte.