Potsdam - Im Fall des Kinderschänders Peter B. hat sich jetzt der Generalstaatsanwalt eingeschaltet und überprüft das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Potsdam. Die soll die Ermittlungen gegen B. über Monate verschleppt haben. Gleichzeitig rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie ein mehrfach vorbestrafter Kinderschänder als Hausmeister in einem Kinderferienheim arbeiten konnte.
Peter B. bekam diesen Job 1996 problemlos in einem Ferienheim in Werder (Potsdam-Mittelmark). Ein polizeiliches Führungszeugnis, wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst üblich, hatte B. bei der Einstellung nicht vorlegen müssen. Aus diesem Papier hätte der Heimleiter das Vorstrafenregister erkennen können - ziemlich sicher wäre B. dann dort nie zum Zuge gekommen.
Doch der eigentliche Skandal: Gleiches wie im Fall B. könnte wieder geschehen, denn bis heute gibt es keine gesetzlichen Vorgaben und Kontrollsysteme für die Einstellung von Personal in diesem sensiblen Bereich. Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Frank Domanski, forderte deshalb gestern: «Mitarbeiter von Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen künftig ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen.» Konter aus dem Potsdamer Jugendministerium: «Das wäre reine Überreglementierung», so Sprecher Thomas Hainz. «Wir haben die Betreiber nach ihrer Eignung ausgesucht und meinen, dass diese nach ihren Standards auch das Personal einstellen.»
Doch die Betreiber waren und sind sich möglicher Gefahren offenbar nicht immer bewusst. «Ich hatte damals keinen Grund zum Zweifel», sagt der Leiter des Kinderferienheims in Werder heute im Rückblick. Die Zeugnisse von Peter B. waren in Ordnung. «Die Vorstrafen hat er verschwiegen.» So nahm das Schicksal seinen Lauf: Einige Wochen nach Arbeitsantritt missbrauchte Hausmeister B. vier Kinder.
«Dabei hätte das Arbeitsamt, das uns B. vermittelte, von den Vorstrafen wissen müssen», ist der Ferienheimchef überzeugt. Schließlich sei der Kinderschänder geradewegs aus dem Gefängnis gekommen. Der Potsdamer Arbeitsamtssprecher Wolfgang Schröter weist das zurück: «Wir wussten nur, dass B. keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen war.» Das könne neben einer Gefängnisstrafe oder einem Auslandsaufenthalt weitere Gründe haben. Ein Kontrollsystem gebe es nicht. Die Betreiber der Kinderferienheime wollen deshalb die Vorlage von Führungszeugnissen fordern.