ddp Potsdam - Das Landes-Verfassungsgericht hat der geplanten Kommunalreform einen Stein aus dem Weg geräumt. Es wies eine Beschwerde der Gemeinde Lühsdorf gegen die Abschaffung des «Amtmodells 2» im Zuge der Kommunalreform zurück, wie ein Gerichtssprecher am Freitag in Potsdam mitteilte. Die Gemeinde sei «nicht beschwerdebefugt». Zudem bedeute das Ende der Verwaltung von amtsangehörigen Gemeinden durch eine über 5000 Einwohner große, ebenfalls dem Amt angehörende Gemeinde, wie im Fall Lühsdorf durch Treuenbrietzen, «keine Vorentscheidung» für den Verlust ihrer Selbstständigkeit.