Noch Anfang April hatte Innensenator Frank Henkel (CDU) angekündigt, Ende Mai über ein mögliches Verbot entscheiden zu wollen. Nun sagte ein Sprecher der Innenverwaltung auf Anfrage der Berliner Morgenpost: „Das Verfahren dauert an und wird noch etwas Zeit benötigen.“ Die Prüfung sei komplex und anspruchsvoll, die Behörde werde sich daher „die erforderliche Zeit“ nehmen. Die religiöse Vereinigungsfreiheit habe ein besonderes Gewicht.
Die Al-Nur-Moschee liegt in einem Industriegebiet in der Haberstraße und wird auch von Muslimen aus benachbarten Wohnsiedlungen besucht. Sie gilt aber auch seit Jahren als Anlaufpunkt für Salafisten. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden planten gewaltbereite Anhänger der Szene hier schon vor Jahren ihre Ausreise in die Kampfgebiete im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet. Prediger verbreiteten hier zudem auch immer wieder antiwestliche Hetzparolen.
Im Juli vergangenen Jahres „betete“ ein Gastprediger, der aus Dänemark angereist war, dafür, dass Allah die „zionistischen Juden“ vernichten möge. Das Berliner Landgericht verurteilte ihn daraufhin im März wegen Volksverhetzung zu einer Zahlung von 120 Tagessätzen à 80 Euro. Im Januar sorgte die frauenverachtende Ansprache eines ägyptischen Gastimams für einen weiteren Skandal in der Stadt. Der Prediger behauptete, dass Frauen das Haus nur mit Zustimmung ihres Gatten verlassen dürften und ihm sexuell jederzeit zur Verfügung stehen müssten. Die Neuköllner CDU forderte daraufhin, den Trägerverein der Moschee zu verbieten. Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus schloss sich dieser Forderung an.
Dialog sollte im Vordergrund stehen
Der verfassungsschutzpolitische Sprecher der SPD, Tom Schreiber, wertete die lange Dauer der Prüfung durch die Innenverwaltung als Indiz dafür, dass ein Verbot offenbar schwierig sei. Die meisten Besucher von Moscheen, die als problematisch gelten, wollten mit den Inhalten von Hasspredigten nichts zu tun haben. Es sei wenig sinnvoll, wie im Fall der Al-Nur-Moschee, monatelang öffentlich über Verbote zu diskutieren. „Das schadet eher, als dass es nutzt“, sagte Schreiber. Statt vorschneller Verbotsforderungen müsse der Dialog im Vordergrund stehen.
Nach Angaben der Innenverwaltung gibt es in Berlin zurzeit mehr als hundert Moscheen. Vier davon erwähnt der Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht für das Jahr 2013. Darunter ist auch die Neuköllner Al-Nur-Moschee. Nach Informationen der Berliner Morgenpost halten Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden die Chancen für ein erfolgreiches und gerichtsfestes Verbot für gering. Es müsse der Nachweis gelingen, dass der Moscheeverein sich den Inhalt der Ansprachen der Gastprediger zu eigen gemacht habe. Dies sei schwierig, heißt es in den Behörden.