Prozess

Ärzte gegen Senat: Gericht entscheidet über Vergütungen

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Vorstandsmitglieder bekamen jeweils 183.000 Euro

- Der Rechtsstreit um Bezüge von drei Vorstandsmitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) von rund einer halben Million Euro wird am Mittwoch am Landessozialgericht verhandelt. Die drei Ärzte hatten jeweils 183.000 Euro als Sonderzahlungen kassiert, der Berliner Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) verlangte das Geld zurück. Seiner Meinung nach standen die Bezüge den Medizinern nicht zu.

Die Summen hätten laut Czaja nur bei einem Ausscheiden aus dem Vorstand gezahlt werden dürfen. Die Ärzte waren aber erneut in das Gremium gewählt worden. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin klagte gegen die Entscheidung des Senators. Das Urteil soll am Mittwoch in Potsdam fallen.

Schon im Mai vergangenen Jahres hatte die KV-Vertreterversammlung den hohen Sonderzahlungen an ihre Vorstände rückwirkend zugestimmt. Nach Medienberichten beanstandete die Senatsverwaltung für Gesundheit diese Entscheidung aber erst Ende des Jahres. Sie hat die Rechtsaufsicht über die KV, kann aber nicht aktiv in Entscheidungsprozesse eingreifen. Anfang 2012 forderte die Gesundheitsverwaltung das Geld mit Nachdruck zurück und schickte einen sogenannten Verpflichtungsbescheid - die schärfste Waffe, die sie vor einem juristischen Streit mit der Kassenärztlichen Vereinigung hat. Die KV ließ daraufhin ein Gutachten erstellen. Die beauftragten Anwälte sahen die Zahlungen nicht allein als Übergangsgeld. Es sei im Kontext mit Vergütungen für die komplette Amtszeit zu sehen, hieß es. Dieses Ergebnis gab offenbar den Ausschlag für die Klage der KV.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Doch auch die Staatsanwaltschaft hat offenbar Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sonderzahlungen an die drei KV-Vorstandsmitglieder. Sie nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue auf und durchsuchte Medienberichten zufolge Anfang des Jahres auch mehrere Büros der Kassenärztlichen Vereinigung. Der ermittelnde Staatsanwalt soll am Mittwoch auch vor Gericht in Potsdam dabei sein. Das Urteil dort könnte entscheidend für den Verlauf des Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin sein, sagte ein Sprecher des Sozialgerichts am Dienstag.

Das Geld liegt bis zur einer Entscheidung des Sozialgerichts auf einem Treuhandkonto. Nach Angaben einer Sprecherin von Gesundheitssenator Mario Czaja wird dieser am Mittwoch selbst nicht vor Gericht dabei sein. Auf eine Anfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung, ob die drei Mediziner, die das Geld kassierten, dort sein werden, hieß es am Dienstag nur: "Kein Kommentar."

( dpa )