Darmkeime auf der Frühchenstation - die Charité steht in der Kritik. Über den Keimbefall in Krankenhäusern sprachen Nicole Dolif und Joachim Fahrun mit Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU).
Berliner Morgenpost:
In Deutschland sterben mehr Menschen an Keimen als im Straßenverkehr. Wie viele Todesfälle gibt es eigentlich an Berlins Kliniken?
Mario Czaja:
Nur die von der Meldepflicht erfassten Erregernachweise liegen der Senatsverwaltung vor. Dazu erhalten wir wöchentlich eine Auswertung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales, in der alle in Berlin aufgetretenen meldepflichtigen Fälle und Ausbrüche aufgeführt sind.
Und wie viele Menschen sterben an meldepflichtigen Keimen?
In Berlin starben zwischen Juli 2009 und Oktober 2012 durch MRSA 77 Menschen. Davon waren 56 älter als 70 Jahre.
Weiß man denn bei allen Todesfällen, ob Keime im Spiel waren?
Bei den genannten Fällen ist das so. Nicht immer ist jedoch bei einem Todesfall im Krankenhaus geklärt, ob neben der Todesursache auch Krankenhauskeime eine Rolle gespielt haben. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass maximal die Hälfte aller Krankenhausinfektionen als vermeidbar gelten. Die andere Hälfte wird unter anderem durch das geschwächte Immunsystem der Patienten bedingt und lässt sich damit auch bei bester Krankenhaushygiene nicht vermeiden.
Aber wenn man, wie jetzt ja im Herzzentrum offensichtlich geschehen, einen Totenschein ausstellt, obwohl das Ergebnis eines selbst angefertigten Bluttests noch aussteht, wie will man dann nachvollziehen, wie ein Keimausbruch entstanden ist?
Zunächst, der Abstrich wurde in der Charité vor Verlegung des kleinen Patienten in das Herzzentrum durchgeführt. Allerdings kann ich Ihre Frage gut verstehen. Wenn es einen ungewöhnlichen Krankheitsverlauf gibt, etwa hohes Fieber auftritt, müssen die Ärzte nach der Ursache forschen und eben auch die Frage klären, ob es sich um eine Krankenhausinfektion handeln kann. In diesem konkreten Fall möchte ich aber den Ermittlungsergebnissen des Ausbruchsteams nicht vorgreifen.
Wie viele Ausbrüche von meldepflichtigen Keimen gab es in diesem Jahr?
An den Berliner Kliniken gab es bis zum jetzigen Infektionsgeschehen 26 Häufungen von Krankenhausinfektionen. Mit dem aktuellen Serratien-Ausbruch an der Charité sind wir bei 27.
Ist es der erste Serratien-Ausbruch in diesem Jahr?
Ja, das ist er.
Haben die Kliniken Angst um ihren Ruf, wenn sie mit den Keimen offen umgehen?
Der Umgang mit Erkrankungen, die Patienten erst im Krankenhaus erworben haben, ist für Krankenhäuser immer ein besonders schwieriges Thema. Auch in der Kommunikation. Sie müssen den Patienten gegenüber deutlich machen, dass es Infektionen im Krankenhaus gibt, die man nie ganz ausschließen kann. Nach operativen Eingriffen sind die Patienten in der Regel geschwächt, so dass körpereigene Keime Infektionen hervorrufen können. Deshalb haben die Krankenhäuser im Zusammenhang mit Keimen immer Angst, dass die hochwertigen Leistungen, die sie erbringen, nicht wahrgenommen werden und es zu Vorverurteilungen kommt.
Die Charité hat in der Analyse eines MRSA-Ausbruchs in der Neonatologie 2010 festgestellt, dass Keime sich schlechter verbreiten, wenn mehr Pflegepersonal da ist. Wird also doch auf Kosten der Hygiene gespart?
Es gibt einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der Mitarbeiter auf einer Station und der Infektionsfälle durch Keime. Unsere Hygieneverordnung kann aber nur die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention von Krankenhauskeimen regeln. Dies geschieht durch Anwendung von Richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Beispielsweise muss in einem Hochrisikobereich wie einer Neonatologie mindestens eine Hygienefachkraft auf 100 Betten kommen. Diese Vorgaben sind in die Hygienepläne der Krankenhäuser aufzunehmen.
Warum kann aber die Charité dann ihre Neonatologie-Station betreiben, wo laut Klinikleitung auch mit Überstunden die vorgeschriebenen drei Pflegekräfte pro Patient nicht ganz erreicht werden?
Die Vorgaben des RKI beziehen sich nur auf das Personal für die Hygiene. Der Personalschlüssel für Pflegepersonal basiert auf klinikinternen Entscheidungen, die sich an Empfehlungen von Fachgesellschaften orientieren können.
Deshalb bringt auch eine Verschärfung der Verordnung nichts?
Das bundesweite Infektionsschutzgesetz schreibt klar die Inhalte der Länder-Hygieneverordnungen vor. Die Berliner Verordnung basiert darauf und regelt außerdem, wie die Hygienekommissionen an den Krankenhäusern zusammengesetzt sein müssen. Sie enthält darüber hinaus die Verpflichtung der Kliniken, sich in ihren Festlegungen zum Personalschlüssel für das Hygienepersonal an den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene des Robert-Koch-Instituts zu orientieren. Sollte das RKI zu dem Schluss kommen, dass man etwas aus dem aktuellen Geschehen lernen muss, können die Empfehlungen des RKI und damit die Hygieneverordnungen angepasst werden.
Können die Hygieniker sagen, dass auf einer Station mehr Pflegepersonal eingesetzt werden muss, wenn sie beobachten, dass die Hygienestandards wegen Personalengpässen nicht eingehalten werden können?
Ja, genau das ist das Ziel. Wir haben in der Hygieneverordnung festgelegt, dass in der Hygienekommission sowohl der ärztliche Leiter als auch der Verwaltungsleiter vertreten sein müssen. So soll gewährleistet werden, dass für hygienische Belange entsprechende Ressourcen durch die Krankenhausleitung bereitgestellt werden.
Aber es gibt keine Auflage, dass gegebenenfalls mehr Stellen für Pfleger geschaffen werden müssen?
Die Krankenhausleitung trägt die Verantwortung für die ausreichende personelle Ausstattung. Mit der neuen Hygieneverordnung können nun auch erstmalig Vertreter des zuständigen Gesundheitsamtes an den Sitzungen der Kommission teilnehmen und auch Personalforderungen der Hygiene aus fachlicher Sicht unterstützen.
Nun suchen die bezirklichen Gesundheitsämter ja die gleichen Hygiene-Experten wie die Krankenhäuser. Ist ein Amt wie etwa Mitte gut genug ausgestattet, um riesige Kliniken wie die Charité zu überwachen?
Die Ausstattung der Gesundheitsämter orientiert sich an dem Mustergesundheitsamt. Im Koalitionsvertrag haben wir das Ziel festgeschrieben, diese Vorgaben auch zu erfüllen. So können die Gesundheitsämter seit längerem Personal von außen auch in höheren Erfahrungsstufen einstellen. Das Gesundheitsamt in Mitte ist grundsätzlich gut ausgestattet, nur bei den Fachärzten ist es wie in allen Bezirken schwierig, das notwendige Personal auf dem Arbeitsmarkt zu finden.
Geht das Gesundheitsamt auch unangemeldet in Klinken und prüft die Lage?
Die Ämter kontrollieren in der Regel einmal im Jahr die Krankenhäuser in ihrem Bezirk und melden sich dafür meistens bei der Leitung an. Dabei nehmen sie mit großer Fachkenntnis verschiedene Aspekte der Krankenhaushygiene in den Fokus. Mit verbindlichen Checklisten könnte noch eine höhere Standardisierung erreicht werden. Mit einem unangekündigten Besuch ist man natürlich näher am Alltagsgeschehen dran.
Wo kann ein Bürger sich informieren, in welchen Kliniken es besonders oft zu Komplikationen wegen Keimen kommt?
Die Forderung, einrichtungsspezifische Daten zu Krankenhausinfektionen zu veröffentlichen, wird immer wieder erhoben. Im Moment sind die Fachleute in Deutschland aber der Meinung, dass das keinen Sinn ergibt. Man würde Äpfel mit Birnen vergleichen. Denn sowohl der Patientenstamm als auch das Spektrum der durchgeführten Eingriffe unterscheiden sich von Krankenhaus zu Krankenhaus. Die Bewertung von Infektionszahlen ist überaus diffizil und kann schnell zu falschen Schlüssen führen. Wenn es eines Tages bessere Instrumente gibt, die Krankenhäuser vergleichbar zu machen, sollten wir natürlich zu mehr Transparenz auch für die Bürger kommen.