Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) macht jetzt im Streit um üppige Ärzteprämien Ernst. Seine Verwaltung verpflichtete die Kassenärztliche Vereinigung (KV), von ihren drei Vorständen die umstrittenen Übergangsgelder in Höhe von zusammen rund 550 000 Euro zurückzufordern. Dieser sogenannte verbindliche Verpflichtungsbescheid sei der KV am Vortag zugestellt worden, sagte Czajas Sprecherin Regina Kneiding am Dienstag. Mit der Einzahlung der Gelder auf ein Treuhandkonto bei einem Berliner Notar gebe sich der Senator nicht zufrieden.
"Dies ist aus unserer Sicht ein erster Schritt zur vollständigen Rückzahlung der Gelder an die Kassenärztliche Vereinigung", erklärte Mario Czaja dazu. "Der nächste Schritt muss nun folgen; die KV muss die vollständige Verfügungsgewalt über die Gelder erhalten", betonte der Gesundheitssenator.
Gegen den Bescheid kann die KV innerhalb eines Monats Klage einlegen. Wie die Vertreterversammlung reagieren wird, war am Dienstag nicht zu erfahren. Allerdings hatte sie nach längerem Disput bereits Mitte Februar den Vorstand aufgefordert, die Übergangsgelder zurückzuzahlen.
In dem Bescheid wird die KV verpflichtet, bei ihrer Vertreterversammlung am 22. März ihre nachträglich erteilte Zustimmung zu den Übergangsgeldern wieder aufzuheben. Schritte zur Rückzahlung der Übergangsgelder sollen spätestens bis zum 13. April eingeleitet werden.
Die drei Vorstandsmitglieder hatten im Februar 2011 jeweils 183 000 Euro Übergangsgeld erhalten, obwohl sie für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt wurden. Die Senatsverwaltung für Gesundheit hält das als Aufsichtsbehörde für rechtswidrig und forderte die Rückzahlung der Beträge. Nach Ansicht der Senatsgesundheitsverwaltung würde den Vorstandsmitgliedern nur dann ein Übergangsgeld zustehen, wenn sie aus dem Amt scheiden und wieder im normalen Beruf Fuß fassen und sich zum Beispiel eine neue Praxis aufbauen müssten.