Der Grund für die Kündigung: F. ist HIV-positiv.
Hierin sieht Sebastian F. eine Diskriminierung und klagte deshalb vor dem Arbeitsgericht. Im Juli 2011 wurde sein Widerspruch abgewiesen. Doch der Kläger wollte nicht aufgeben und ging in Berufung. "Es geht einfach um eine Frage des Rechts", ist F. überzeugt. "Und dafür würde ich bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen." Von Anfang Dezember 2010 an war er bei dem Medikamentenhersteller im Reinraumlabor für die Qualitätskontrolle von Krebsmedikamenten zuständig gewesen. Für diesen Arbeitsbereich hatte das Unternehmen eigene Sicherheitsanforderungen formuliert, die Sebastian F. aus Sicht der Geschäftsführung nicht erfüllte. F. hatte den Betriebsarzt über seine Viruserkrankung informiert, als dieser bei der Einstellungsuntersuchung einen HIV-Test durchführen wollte.
Bundesweite Auswirkung
Sollte der Berufung stattgegeben werden, wäre das eine Präzedenzentscheidung mit bundesweiter Auswirkung. Denn im Verfahren geht es nur noch am Rande um die Umstände der Entlassung und die Frage, ob die Sicherheitsregeln der Pharmafirma willkürlich formuliert wurden. Im Fokus steht vielmehr die Frage, ob HIV unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fällt, das die Diskriminierung von Behinderten verbietet. "Nach unserer Auffassung ist auch eine HIV-Infektion als Behinderung anzuerkennen", sagt Rechtsanwalt Jörg-André Harnisch, der Sebastian F. vertritt. Er beruft sich darauf, dass die Versorgungsämter schon eine symptomlose HIV-Infektion als mindestens zehnprozentige Behinderung bewerten. Offiziell gilt sie dagegen als chronische Erkrankung. Harnisch dagegen argumentiert, dass eine gesellschaftliche Teilhabe von HIV-Infizierten zumindest erschwert sei und diese in ähnlicher Weise wie Menschen mit "normaler"' Behinderung Ausgrenzungen erfahren.
Wie recht er hat, weiß Hans Thormann. Er arbeitet in Berlin für die Interessenvertretung "HIV im Erwerbsleben", die bundesweit Betroffenen als Anlaufstelle dient. Der Polizist, der in den Innendienst versetzt wurde, der Computerfachmann, der wegen des Drucks durch seinen Auftraggeber seit Wochen krankgeschrieben ist - Thormann kennt mögliche Folgen eines Outings als HIV-Positiver. Auch er selbst will, ebenso wie Sebastian F., nicht unter seinem wahren Namen in der Zeitung erscheinen. Angestellt bei einem freien Träger, arbeitet Thormann als Familienhelfer für Berliner Jugendämter. Seinen Chefs hatte er sich zwei Jahre nach Arbeitsbeginn offenbart und empfand das als Befreiung. Sein Glück war, dass der Träger die Erkrankung nicht als Problem sah. Tatsächlich sind zwei Drittel der HIV-Positiven erwerbstätig. Öffentlich machen soll Thormann die Infektion aber nicht - aus Angst vor der Reaktion der Jugendämter. Den Prozess sieht er als wichtigen, aber ersten Schritt. "Aufklärung ist enorm wichtig", sagt Thormann. Und Holger Sweers von der Deutschen Aids-Hilfe sagt: "Aktuell geht es darum, HIV-Positive gesetzlich vor Diskriminierung zu schützen."