Die Schauspielerin Melek Diehl soll an diesem Tag “gut drauf“ gewesen sein. Es gab viel Lob bei den Dreharbeiten, sagte ein Zeuge vor einem Moabiter Schwurgericht.

Am Abend desselben Tages - es war der 10. Dezember vergangenen Jahres - versuchte die 31-Jährige die Konstanzer Straße in Wilmersdorf zu überqueren. Sie stand auf dem Mittelstreifen und wartete auf eine Lücke zwischen den vorbeifahrenden Autos. Gegen 19 Uhr wurde sie von einem Golf gerammt. Melek Diehl war sofort tot. Der Fahrer dieses Wagens, er besaß zu dieser Zeit keinen Führerschein, wurde gestern wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

"Wir haben hier eine Situation, in der ein Mensch deutlich sichtbar auf der Fahrbahn steht und von einem Autofahrer nicht gesehen wird, weil dieser nicht aufpasst", sagte die Schwurgerichtsvorsitzende Gabriele Strobel. Vier andere Autofahrer, die Melek Diehl fast zeitgleich passierten, hätten sie gesehen und ihr Fahrverhalten angepasst. Nicht erklärlich sei dem Gericht deswegen das Verhalten des Angeklagten. Einem technischen Gutachten zufolge war er mit etwa 65 Kilometern pro Stunde "ungebremst in die Frau hineingefahren".

Die Richterin gab Melek Diehl "eine gewisse Mitverantwortung". Sie habe nicht ganz auf dem Mittelstreifen, sondern "etwa 30 Zentimeter" auf der Fahrbahn gestanden. Auch sei es "leichtsinnig gewesen, an dieser Stelle die Straße zu überqueren statt einen Umweg über eine Ampelkreuzung zu nehmen".

Der Angeklagte Hassan C. hatte vor Gericht angegeben, die Frau nicht gesehen zu haben. Er habe "einen langsam fahrenden Pkw überholt", hieß es in einer verlesenen Erklärung, als ihm "plötzlich mit lautem Knall etwas gegen die Windschutzscheibe" geschlagen sei. Anschließend habe er gedacht, sein VW Golf sei mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert. Im Rückspiegel habe er dann aber gesehen, "dass Personen auf die Straße rannten". In diesem Augenblick habe er in Erwägung gezogen, vielleicht doch einen Menschen verletzt zu haben. Wegen des fehlenden Führerscheins sei er dennoch weitergefahren

Die Staatsanwaltschaft hatte Hassan C. sogar wegen versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt. Dieser Vorwurf war jedoch nicht haltbar, weil sich Passanten sofort um das Unfallopfer kümmerten und der Angeklagte das auch noch wahrnehmen konnte.

Hassan C. bleibt weiterhin in Haft. Es gebe nach diesem Urteil noch immer Fluchtgefahr, sagte Richterin Strobel. Der Angeklagte verfüge "über gute Kontakte zur arabischen Szene" und habe "entsprechende Sprachkenntnisse" begründete sie die Entscheidung. Der gebürtige Berliner, er hieß früher mit Vornamen Sven, war vor einigen Jahren zum Islam konvertiert.

Außerdem, so die Richterin, gebe es wegen anderer Straftaten noch zwei nicht verbüßte Strafen von zehn und zwölf Monaten.