Das Kirchenasyl ist kein offizieller Rechtsstatus. Eine Kirchengemeinde kann damit dem Hilfesuchenden aber die Möglichkeit geben, in den Gemeinderäumen die Zeit zu überbrücken, in der Vorgang nochmals geprüft wird. Gesellschaftlicher Konsens ist, dass die Abschiebung für die Zeit ausgesetzt wird. flo