Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) will die vorläufige Rückkehr des abgewählten Generalstaatsanwalts Hansjürgen Karge nicht hinnehmen. Sie werde Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen, teilte ihre Sprecherin gestern mit. Das Gericht hatte dem einstigen Chefankläger vorläufigen Rechtsschutz gewährt und entschieden, dass der 61-Jährige zunächst an seinen Schreibtisch zurückkehren kann.
Der Spitzenbeamte war Ende August vom Abgeordnetenhaus auf Initiative von Schubert abgewählt worden. Sie sah das Vertrauensverhältnis als zerrüttet an. Hintergrund waren Differenzen um die Sonderermittlungsgruppe zur Affäre der Bankgesellschaft. Das Gericht war der Ansicht, dass es auf das gestörte Vertrauen nicht maßgeblich ankam. Da der Generalstaatsanwalt Weisungen befolgen müsse, sei es möglich, so Irritationen und Reibungen auszuräumen, sagte der Vorsitzende Richter Reinhard Schultz-Ewert. Als politischer Beamter hätte Karge wegen gestörten Vertrauens abberufen werden können.
Der 61-Jährige hatte nach seiner Demission Widerspruch bei der Justizsenatorin eingelegt. Karge sieht für seine Abwahl keine Rechtsgrundlage. Normalerweise wird mit einem Widerspruch in der Verwaltung eine aufschiebende Wirkung erreicht. Der Beamte war aber gleich in den einstweiligen Ruhestand geschickt worden. Mit dem Beschluss von gestern hat das Gericht die aufschiebende Wirkung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache wiederhergestellt.
Karge kündigte an, dass eine Klage auf Aufhebung der Abberufung folge. Die Anwälte der Justizverwaltung zeigten sich enttäuscht. Mit der Rückkehr Karges entstehe für sie eine unerträgliche Situation in der Staatsanwaltschaft. dpa