Die Liga der Wohlfahrtsverbände hat gestern erste Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Senat über die Sparauflagen vorgestellt. Im Bereich der Sozialhilfe sollen die Entgelte der Behindertenbetreuung bis zum 1. Juli kommenden Jahres unverändert fortgelten. Auf Grund eines Stadtstaatenvergleichs mit Hamburg, der bis zum Februar abgeschlossen sein soll, werden dann Standardabsenkungen festgelegt.
In der Erziehungshilfe sollen ab Beginn des kommenden Jahres die Entgelte um zwei Prozent gesenkt werden. Auf eine Anpassung der Kostensätze an steigende Preise wird verzichtet. In einer zweiten Stufe werden dann auch hier die Standards überprüft. flo