Für Homepages und Chat-Rooms im Internet gelten juristische Unterschiede, sagt Justizpressesprecherin Andrea Boehnke. Für erstere sei der Betreiber verantwortlich. Dies gelte auch für mit der Homepage verbundene Seiten («Links»). Für Infos rechtsextremer Organisationen und Angebote von Kinderpornografie haftet der Betreiber mit. Dagegen ist ein Anbieter von Chat-Rooms nicht für geäußerte Privatmeinungen verantwortlich. Zudem sei Suizid an sich nicht strafbar. Allein die aktive Hilfestellung beim Suizid sowie die unterlassene Hilfeleistung stellt der Gesetzgeber unter Strafe. Allerdings könne die Polizei beim Verdacht massiver, psychischer Beeinflussung einschreiten. cosa