Das gestern von der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus eingebrachte neue «Gesetz zur Reduzierung von Gefahren durch Hunde in der Stadt» stößt auf den Widerstand der Senatsverwaltung für Soziales. Die Grünen fordern in ihrem Entwurf eine Art Hunde-Tüv für Tiere über 17 Kilogramm und einer Größe von mehr als 40 Zentimeter. Dieser so genannte «Hüv» soll alle drei Jahre kostenpflichtig wiederholt werden. Sachkundigenprüfung sowie polizeiliches Führungszeugnis der Halter sollen wie schon in der gültigen Hundeverordnung ebenso beibehalten werden wie die Überprüfung der sozialen Verträglichkeit der Hunde. Außerdem sollen alle Hunde zusätzlich zu der bereits erforderlichen Plakette einen Chip erhalten, der ihnen eingepflanzt wird, damit die Herkunft klar dokumentiert werden kann.
Auch wenn zunächst die Ausschüsse Gesundheit und Soziales sowie Innere Sicherheit über diesen Vorstoß der Grünen befinden müssen: «Ein neues Gesetz brauchen wir nicht», sagt Roswitha Steinbrenner, Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Die zwei Jahre alte Hundeverordnung reiche völlig aus. Das Argument der Grünen, das Bundesverwaltungsgericht habe die Hundeverordnung Niedersachsens wegen verschiedener Mängel gestoppt, treffe auf Berlin nicht zu. Die Grünen sollten erklären, was sie dann mit übergewichtigen Möpsen oder Pudeln tun wollen, sagte Steinbrenner.
Auch die Tierschützer sind skeptisch. Zum einen sei es bei diesen Vorgaben sehr schwierig, Kontrollen durchzuführen, zum anderen verursache der Hüv neben den schon jetzt hohen Gebühren für die Plakette zusätzliche Kosten für die Überprüfung. «Das Kampfhunde-Problem wird damit jedenfalls nicht gelöst», sagt Tierschützer Volker Wenk. Und wenn dann gesetzliche Auflagen für sehr viel mehr Hunde gelten, «dann garantiere ich, dass weitere 10 000 Hunde weggefangen werden müssen», so Wenk.
Bezirksämter sowie auch die Amtstierärzte hingegen begrüßten den Vorstoß der Grünen als längst überfällig.