Zehntausende zur Hanfparade am Sonnabend erwartet

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Torsten Thissen

Ein gängiges Klischee über Marihuana- und Haschisch-Konsumenten lautet, sie seien antriebslos und für nichts zu begeistern. Bereits zum sechsten Mal versuchen mehrere zehntausend Kiffer morgen bei der Hanfparade das Gegenteil zu beweisen. Um 13 Uhr soll der Zug mit 20 Paradewagen vom Potsdamer Platz zur Gedächtniskirche ziehen. Pünktlich, wie die Veranstalter verlauten lassen. Die Paradewagen sammeln sich bereits ab 6 Uhr am Anhalter Bahnhof an der Stresemannstraße. Die Route der Demo (Motto: «Für Hanfgebrauch! Gegen Hanfmissbrauch! Aufklärung statt Verbote!») verläuft über die Potsdamer Straße bis zum Lützowplatz, wo vor der CDU-Zentrale eine Zwischenkundgebung stattfinden soll. «Gerade die CDU ist für ihre Prohibitionspolitik bekannt. Deshalb wollen wir denen mal unsere Meinung darlegen», sagt Martin Müncheberg, Vorstandsmitglied des veranstaltenden Vereins «Bündnis Hanfparade». Kiffer seien auch Wähler, und Freunde der Hanfpflanze würden mit Sicherheit nicht diese Partei wählen.

Danach zieht die Demonstration, die deutschlandweit die größte ihrer Art ist, über Kleiststraße, Wittenbergplatz und Tauentzien zum Breitscheidplatz. Rund um die Gedächtniskirche erwartet die Besucher ab 16 Uhr dort ein «Markt der Möglichkeiten» mit «Speaker's Corner» und Programm auf zwei Bühnen. Bis 21.15 Uhr sollen sich neben Wasserklops und Europacenter politische Redebeiträge und Musik abwechseln. Unter anderem sollen auch die Politiker Christian Ströbele (Grüne) und Freke Over (PDS) daran teilnehmen. Im Kesselhaus der Kulturbrauerei in Prenzlauer Berg findet ab 22.30 Uhr die offizielle Abschlussparty statt. Der Eintritt kostet zehn Euro. Die Veranstalter weisen Demonstrationsteilnehmer darauf hin, dass auch an diesem Sonnabend der Konsum von Cannabis illegal ist: «Wasserpfeifen mögen nett aussehen, haben auf der Hanfparade aber nichts verloren», so ihr Appell. «Nach unserer Erfahrung wird aber nicht allzu streng kontrolliert», sagt Müncheberg. Lediglich Händler, die zu offensichtlich ihrem Gewerbe nachgingen, müssen mit einem Einschreiten der Polizei rechnen.

Der Handel mit Betäubungsmitteln kann nach dem Betäubungsmittelgesetz mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.