Es war der 13. Februar 2002, und es wurde bereits dunkel. Ein Mann und eine Frau schleppen in ihrer Mitte einen Mann in eine Wohnung. Der Mann ist so betrunken, dass er sich nicht mehr auf den eigenen Füßen halten kann, doch auch die beiden anderen haben ordentlich gezecht. Vor einem Supermarkt in Prenzlauer Berg trinken sie Tag um Tag, eine Halb-Liter-Dose Bier nach der nächsten.
Die Wohnung, in der die drei landen, ist die gemeinsame Unterkunft der Frau und des Mannes in der Mitte. Die beiden nennen sich verlobt. Vielleicht lieben sie sich tatsächlich, auf ihre Art. Vielleicht ist Eifersucht im Spiel, als geschieht, was dann geschieht. Nun aber, bei der Gerichtsverhandlung in Moabit, nennt Marie-Luise S. ihren Freund Wolf-Dieter A. einen Menschen, mit dem sie nichts mehr zu tun haben will. Den sie verachte. Weil er an diesem Abend Klaus-Dieter R., den Dritten im Bunde, getötet habe, mit einer zweizackigen Fleischgabel auf ihn eingestochen habe, in der Toilette, viermal, bis er in seinem Blut verstarb. Den Beamten, die ihn vernehmen, beschreiben A. nach der Tat als «beherrscht» und «stumpf». Er ist bereits wegen versuchten Totschlags vorbestraft. Er leidet an Depressionen und epileptischen Anfällen, genau wie seine Verlobte.
S. beschreibt, wie sie ihren Freund ins Bett gebracht habe, wie er nach einiger Zeit wieder aufgestanden sei, wie er in die Küche gegangen sei, um die Gabel zu holen und R. in die Toilette gefolgt sei. Zur Fleischgabel besitzt A. ein enges Verhältnis, schon vorher hat er bei zwei Gelegenheiten Menschen mit einem solchen Küchenwerkzeug angegriffen. Zu jener Friedrichshainer Stunde soll er, aus seinem Säuferwahn erwachend, das Gefühl geäußert haben, dass um ihn herum «etwas nicht stimmt». Dass die Frau mit dem anderen Mann rummache. A. selbst sagt heute, er könne sich an nichts erinnern. Er habe einen Schlag auf den Kopf erhalten und dann die Erinnerung verloren.
Viel Alkohol, viel Wahn, viel Blut und viele Fragen. Der Prozess wird fortgesetzt.