Der 18-jährige Serienstraftäter «Mehmet» darf zur Verhandlung seines Falls vor dem Berliner Bundesverwaltungsgericht nach Deutschland einreisen. Die Münchner Ausländerbehörde erteilte dem Jugendlichen, der 1998 in die Türkei abgeschoben worden war, eine dreitägige Aufenthaltserlaubnis, so die Leiterin des Gerichts, Claudia Vollmer. Der Jugendliche war zu Verhandlungen der Vorinstanzen mehrmals nach Deutschland gekommen, nachdem er sich die Teilnahme erstritten hatte.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Dienstag als letzte Instanz darüber, ob Muhlis A., der aus Jugendschutzgründen «Mehmet» genannt wird, nach Deutschland zurückkehren darf. Der Bayerische Verwaltungsgerichthof hatte die Stadt München im November vergangenen Jahres verpflichtet, dem Jugendlichen wieder eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, weil nach Ansicht der Richter keine konkrete Gefahr mehr von ihm ausgehe. Gegen diese Entscheidung wurde Revision eingelegt.
Der in München geborene Junge war Mitte der 90er-Jahre mit mehr als 60 Diebstählen, Erpressungen und anderen Gewalttaten bundesweit bekannt geworden, konnte wegen seines Alters aber nicht belangt werden. Kurz nach seinem 14. Geburtstag wurde er wegen schwerer Körperverletzung und schweren Raubes zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt. München verweigerte ihm daraufhin die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung und schob ihm im November 1998 in die Türkei ab. AP