Wer vor der Bundestagswahl am 22. September keine Wahlwerbung der Parteien erhalten möchte, muss bis zum 12. Juli Widerspruch einlegen. Darauf weist der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka hin. Schriftlich kann der Widerspruch beim Landeseinwohneramt oder bei einem Bezirksamt eingelegt werden. Bei den Bürgerämtern könne man auch persönlich widersprechen. dpa
Musterbrief
Wie ein Widerspruch aussieht, steht im Internet unter
www.datenschutz-berlin.de