Wahlwerbung: Widerspruch bis 12. Juli möglich

Wer vor der Bundestagswahl am 22. September keine Wahlwerbung der Parteien erhalten möchte, muss bis zum 12. Juli Widerspruch einlegen. Darauf weist der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka hin. Schriftlich kann der Widerspruch beim Landeseinwohneramt oder bei einem Bezirksamt eingelegt werden. Bei den Bürgerämtern könne man auch persönlich widersprechen. dpa

Musterbrief

Wie ein Widerspruch aussieht, steht im Internet unter www.datenschutz-berlin.de