Weit reichende Rechte der Personalvertreter behindern nach Ansicht der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) den vom SPD/PDS-Senat angekündigten Umbau des Öffentlichen Dienstes. Zudem sei das Berliner Personalvertretungsrecht verfassungswidrig. Das hat der Speyerer Rechtsprofessor Jan Ziekow in einem Gutachten für die UVB festgestellt.
Das Berliner Gesetz gehe weiter als das Bundesrecht. Insbesondere die Einigungsstellen, die in vielen Fragen die letzte Entscheidung fällen, widersprechen nach Ansicht Ziekows mit ihrer paritätischen Besetzung aus Behörden- und Personalvertretern dem Demokratieprinzip. Die Beschäftigtenvertreter seien nicht legitimiert, hoheitliche Entscheidungen zu treffen.
Der DGB wies den Vorstoß als «Angriff auf die Rechte der Beschäftigten zurück». «Gefälligkeitsgutachten», höhnt die GEW. Das Berliner Verfassungsgericht habe 2001 eine Beschwerde der FU gegen das Personalvertretungsrecht abgewiesen.
Das Innenressort überprüft zur Zeit dennoch das Personalvertretungsrecht. Informationsrechte könnten gestärkt, aber auch Mitbestimmungsrechte gekappt werden, hieß es. jof