Berlin bleibt hart: Pitbulls behalten den Maulkorb auf

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Hendrik Werner

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat gestern Abend die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt - und damit ein Grundsatzurteil gesprochen. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, urteilten die Richter.

In dem Musterprozess über die Hunde-Verordnungen der Bundesländer, den niedersächsische Kampfhundehalter und Tierschutzvereine angestrengt hatten, erklärten die Richter die Verordnung für nichtig. Die Kläger hatten sich auf jüngere Resultate der so genannten Wesenstests berufen, die für einige Rassen amtlich vorgeschrieben sind. Untersuchungen einer Verhaltensforscherin sollen der Kampfhund-Lobby zufolge ergeben haben, dass unter 219 als gefährlich eingestuften Hunden (u. a. Bullterrier und American Staffordshire) nur ein einziger verhaltensauffällig gewesen sei, während der Charakter aller anderen Tiere mit «exzellent» bis «gut» zu bestimmen sei. Nach Auffassung der Kläger verstoßen die für bestimmte Rassen geltenden Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbote sowie der Maulkorb- und Leinenzwang, den die Gefahrtierverordnung gleichfalls vorsieht, gegen Gleichheits- und Verhältnismäßigkeitsgebot.

In Berlin ist die restriktive Hundeverordnung auf den Tag genau morgen vor zwei Jahren in Kraft getreten. Danach dürfen Pitbull, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen nicht mehr gezüchtet werden. Für ihre Haltung ist eine Genehmigung des Veterinäramtes vorgeschrieben. Die Umsetzung der von der Senatsverwaltung erlassenen Richtlinien durch die Bezirksämter wird dem Vernehmen nach rigoros befolgt. «Derzeit laufen zwei Strafverfahren gegen Hundehalter, die gegen den Maulkorbzwang verstoßen haben», sagte der zuständige Stadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf, Bernhard Skrodzki. In seinem Bezirk seien 450 Unbedenklichkeitsplaketten ausgegeben worden.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat nach Auffassung der Sprecherin der Gesundheitsverwaltung, Roswitha Steinbrenner, «in keinem Fall zwingende Signalwirkung» für Berlin: «Jedes Land hat bei Zucht- und Haltungsvorschriften für Kampfhunde eigene Zuständigkeit. Zudem gibt es nur geringe Schnittmengen der hiesigen und der niedersächsischen Hundeverordnung, die auf dem Prüfstand steht.» Dabei handelt es sich vor allem um den strittigen Punkt, ob Kampfhunde vom Maulkorberlass auszunehmen sind, wenn ein Wesenstest ihnen Unbedenklichkeit zubillige. «Selbst in dieser Frage sind wir nicht an das Urteil gebunden», betonte Frau Steinbrenner.

Nach Angaben von Sprecherin Carola Ruff sind allein im Tierheim Falkenberg zurzeit 164 Kampfhunde untergebracht. «Etwa 80 haben wir auf Tierpensionen verteilt.»