Nach Resolution

Volker Beck verteidigt straffreie religiöse Beschneidung

Für den parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen muss jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland weiter legal möglich sein.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, hat die Bundestagsentscheidung zur rituellen Beschneidung von Jungen in Deutschland verteidigt. Jüdisches und muslimisches Leben müsse in Deutschland weiter legal möglich sein, sagte Beck am Freitag im Deutschlandfunk. Wenn Kinder beschnitten würden, dann müsse dies medizinisch fachlich korrekt und mit möglichst wenig Schmerzen geschehen. „Das gewährleisten wir nicht mehr, wenn wir es verbieten“, betonte Beck. Dann fänden Beschneidungen nicht mehr unter ärztlicher Aufsicht statt.

Nach heftiger Kritik am Verbotsurteil des Kölner Landgerichts soll die rituelle Beschneidung von Jungen künftig straffrei gestellt werden. Der Bundestag forderte die Regierung am Donnerstag mehrheitlich zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzes auf.

Richterbund fordert Änderung des Strafrechts

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Resolution des Bundestags zu einer schnellen rechtlichen Einordnung der Beschneidung begrüßt. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank: „Vordringlich ist eine strafrechtliche Neuregelung, damit Wertungswidersprüche ausgeräumt werden und Rechtssicherheit bei Betroffenen, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten hergestellt wird.“

Es werde jetzt zu prüfen sein, unter welchen genau zu definierenden Bedingungen im Strafrecht eine „konkrete Ausnahmeregelung“ für die Beschneidung von Jungen, insbesondere aus religiösen Gründen, geschaffen werden könne. Die Verabschiedung einer gesetzlichen Neuregelung sollte auch bei sorgfältiger Abwägung des Schutzes der widerstreitenden Rechtsgüter im Herbst möglich sein, betonte er.

Der Bund der Kriminalbeamten (BDK) kritisierte die Resolution scharf. „Unsere Verfassung kann nicht durch ein einfaches Gesetz beschränkt werden, so wie es der Bundestag gerade panisch versucht“, sagte BDK-Chef André Schulz der Zeitung. Die Freiheit der Religionsausübung der Eltern werde durch das „viel schwerwiegendere Recht des Kindes auf körperliche Selbstbestimmung“ begrenzt.

( dapd/nbo )