ESM und Fiskalpakt

Politiker erhöhen Druck auf Verfassungsrichter in Karlsruhe

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Thorsten Jungholt

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über Euro-Rettungsschirm und Fiskalpakt. Noch nie war der Druck auf die Richter so groß.

Schelte aus der Regierung gehört zur Geschichte des Bundesverfassungsgerichts wie die roten Roben zu den Richtern. Das öffentliche Kräftemessen zwischen Exekutive und Judikative begann schon in den 50er-Jahren mit einem Streit über den Beitritt Deutschlands zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Justizminister Thomas Dehler (FDP) bewertete eine Entscheidung des obersten deutschen Gerichts damals als „Nullum“, das „auf erschütternde Weise vom Weg des Rechts“ abweiche. Der erste Präsident Karlsruhes, Hermann Höpker-Aschoff, beschwerte sich über diese „herabsetzenden Äußerungen“, die ein „bedauerliches Zeichen für die mangelnde Achtung vor dem Eigenwert des Rechts“ darstellten.

20 Jahre später, als Willy Brandts Ostpolitik vor dem Gericht verhandelt wurde, zürnte der SPD-Fraktionsvorsitzende Herbert Wehner unerreicht deftig über die Richter: „Wir lassen uns doch von den Arschlöchern in Karlsruhe nicht unsere Politik kaputt machen.“

Diese Reibereien sind quasi im Grundgesetz angelegt: Was Regierung und Bundestag im Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen, kann vom Verfassungsgericht mit einem Federstrich kassiert werden. Die 16 Richter haben die Macht – so sie denn angerufen werden –, jede Regelung mit dem Hinweis aufzuhalten, sie überschreite die im Grundgesetz angelegten Leitplanken. Über Karlsruhe, so lautet ein Spruch, stünden nur noch der blaue Himmel und der liebe Gott.

Es hat also schon immer gerumpelt zwischen Regierenden und Parlamentariern auf der einen Seite und dem Gericht auf der anderen. Und doch erreicht das Kräftemessen der Verfassungsorgane in diesen Tagen eine neue Qualität. Noch nie wurde von so vielen Seiten an den Richterroben gezerrt. Die Bundeskanzlerin, der Präsident des Bundestages, Abgeordnete aus deutschem und europäischem Parlament sowie eine Schar von Staatsrechtlern versuchen, Druck auf die Verfassungshüter auszuüben.

Es geht dabei um eine Entscheidung, die alle Beteiligten nicht ganz zu Unrecht als richtungsweisend für die Zukunft des deutschen Gemeinwesens bewerten. Wie weit darf die europäische Integration gehen, ohne die demokratische Substanz der Bundesrepublik auszuhöhlen und Kernbereiche deutscher Staatlichkeit aufzugeben? Das ist die eine Frage. Die andere lautet: Muss vielleicht sogar ein neues Grundgesetz her?

Stets lauter werdende Mahnungen

Die bisherigen Europa-Urteile des Gerichts, vom Maastricht-Vertrag 1993 über den Vertrag von Lissabon 2009 bis hin zu den jüngsten Richtersprüchen über die Griechenlandhilfe und die Parlamentsbeteilung bei der Einrichtung von Rettungsschirmen, lassen sich stark vereinfachend so zusammen fassen: „Bis hierher, aber nicht weiter.“ Immer hat Karlsruhe der Übertragung von weiteren Hoheitsrechten aus Berlin nach Brüssel zugestimmt, allerdings mit stets lauter werdenden Mahnungen.

Mit dem vom Parlament auf Betreiben der Regierung beschlossenen Euro-Gesetzespaket sehen eine ganze Reihe von Klägern (siehe Kasten) den von Karlsruhe gezogenen rechtlichen Rubikon nun überschritten. Sie wenden sich gegen die Einführung des dauerhaften Rettungsschirmes ESM, des europäischen Fiskalpaktes sowie der Aufweichung der sogenannten No-Bailout-Klausel in den europäischen Verträgen, die eine Übernahme von Schulden durch andere Staaten ausschließt.

Kaum hatten ESM und Co. den Bundestag passiert, nahmen die Befürworter der Gesetze die Richter ins Visier. Hans-Gert Pöttering, ehemaliger Präsident des Europäischen Parlamentes und Chef der Konrad-Adenauer-Stiftung, hatte zwei Juristen aus Karlsruhe zur rechtspolitischen Konferenz seines Hauses geladen: den Vizepräsidenten des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, und Herbert Landau, Mitglied des zweiten Senates, der an diesem Dienstag erstmals über die Klagen verhandelt. Pöttering (CDU) las ihnen gründlich die Leviten.

Die von Karlsruhe in früheren Urteilen entwickelten Grenzlinien zur europäischen Integration könne er dem Grundgesetz nicht entnehmen, sagte der Gastgeber. Das vom Gericht behauptete Demokratiedefizit in der EU gebe es so nicht, stattdessen aber eine „gewisse Geringschätzung des Europäischen Parlamentes“ durch die Richter. Die hätten einen verengten Blick und die Chance, „das Demokratieprinzip im europäischen Kontext weiter zu entwickeln, bislang leider nicht in ausreichendem Maße genutzt“. Starker Tobak. Zu stark für Kirchhof, der einen anderen „Stil der Auseinandersetzung“ anmahnte und entgegnete: „Das war etwas viel, Herr Pöttering!“

Im Plenum der in früheren Jahren eher staubtrockenen Konferenz aber ging es weiter hoch her. Die Ankündigung von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), schon in naher Zukunft könnte eine Volksabstimmung über einen europäischen Bundesstaat anstehen, wurde von Diskutanten als Versuch eines „Staatsstreiches“ eingeordnet. Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio konterte, er halte das alles für eine „Phantomdebatte“.

Vorwürfe werden offen geäußert

Dabei hatte er als federführender Berichterstatter des Lissabon-Urteils 2009 den Boden für diese Diskussion bereitet. Darin heißt es sinngemäß, dass irgendwann mit der scheibchenweisen Übertragung von Souveränitätsrechten nach Brüssel Schluss sei und das Volk mithin über eine neue Verfassung abstimmen müsse. Davon wollte Di Fabio nun nichts mehr wissen: „Hände weg vom Grundgesetz!“, sagte der Ex-Richter.

Tatsächlich lässt sich Schäubles Bemerkung wohl eher als ein Mosaikstein des Bemühens verstehen, Karlsruhe auf dem Regierungskurs zur Euro-Rettung zu halten. Ein weiterer Beitrag dazu kam von Angela Merkel, die ihrem Ärger über die Richter vor zwei Wochen im CDU-Präsidium Luft gemacht haben soll. Wie der „Spiegel“ berichtet, klagte sie dort über die ständigen Ordnungsrufe aus Karlsruhe. Wenn sie vor jedem Treffen mit anderen Staatschefs ihre Verhandlungslinie offenlegen müsse, käme sie „an meine Grenzen, an mein Limit“. Merkel unterstellte den Richtern damit, keine Ahnung von der politischen Realität zu haben.

Dieser Vorwurf wird mittlerweile mehr oder weniger offen geäußert. Unmissverständlich zum Beispiel von Alexander Graf Lambsdorff. „Manche Beobachter kritisieren zu Recht, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht mit allen Vorgängen in Europa ausreichend vertraut sind. Deshalb kommt es gelegentlich zu Fehleinschätzungen aus Unkenntnis“, sagte der FDP-Vorsitzende im EU-Parlament.

Eher verklausuliert äußerte sich Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), indem er vor gravierenden Folgen nicht nur für Deutschland warnte, sollten ESM und Fiskalpakt scheitern. „Deswegen habe ich keinen Zweifel, dass das Bundesverfassungsgericht auch diese Zusammenhänge in die eigene Urteilsbildung einbeziehen wird“, sagte er.

In der Verhandlung an diesem Dienstag geht es zunächst nur um Eilanträge – also darum, ob das Gericht dem Bundespräsidenten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache verbietet, die Zustimmungsgesetze zu ESM und Fiskalpakt zu unterzeichnen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnte es noch Monate dauern. Dass das Gericht aber überhaupt eine mündliche Verhandlung anberaumte – was sonst nur in Hauptsacheverfahren üblich ist – kann als deutlicher Hinweis gewertet werden. Wie auch immer die Sache ausgeht, unter Zeitdruck wollen sich die Richter offenbar nicht setzen lassen.

Die Kläger von Karlsruhe

Fünf Klägergruppen sind in Karlsruhe vertreten. So haben sich rund 12.000 Bürger einer Verfassungsbeschwerde des Vereins Mehr Demokratie angeschlossen. Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten die Klage, die vom Bund der Steuerzahler und der Piratenpartei unterstützt wird, schreibt das „Handesblatt“.

Die Linke im Bundestag wendet sich gleich zweifach gegen das Euro-Rettungspaket: Es gibt eine Klage der Fraktion und eine der Abgeordneten. Dazu gibt es einen gemeinsamen Antrag.

Der CSU-Mann Peter Gauweiler hat zwei Klagen eingereicht, die von dem Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek vertreten werden.

Eine Gruppe von Klägern um den Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider hat Verfassungsbeschwerde und Eilantrag eingereicht. Die Freien Wähler haben sich angeschlossen.

Darüber hinaus liegen in Karlsruhe weitere Beschwerden von Bürgern vor, die aber nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind.