Die rechtspopulistische Partei Pro Deutschland darf auf ihren Wahlplakaten vorerst nicht mehr mit dem Namen des früheren Bundesbank-Vorstands Thilo Sarrazin werben. Der Slogan „Wählen gehen für Thilos Thesen!“ verletze Sarrazins Recht am eigenen Namen, entschied das Landgericht Berlin am Donnerstag auf Antrag des SPD-Politikers. Per einstweiliger Verfügung verbot die Kammer der Partei, die betreffenden Plakate weiter im Wahlkampf zu nutzen (Az. 27 O 468/11). Die Entscheidung kann noch angefochten werden. In Berlin wird am 18. September ein neues Landesparlament gewählt.
Verstößt Pro Deutschland gegen das Verbot, droht eine Geldstrafe. Die Partei teilte mit, sie werde die Entscheidung genau prüfen und erst dann entscheiden, ob sie dagegen vorgeht. Vorerst werde sie jedoch keine neuen Plakate mit dem Verweis auf Sarrazin anbringen und die bereits hängenden überkleben.
Die islamkritische „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ benutzt Sarrazin für ihre Werbung zur Berliner Abgeordnetenhauswahl. Auf Plakaten steht unter einer durchgestrichenen Moschee der Slogan „Wählen gehen für Thilos Thesen!“. Sarrazin vertrat in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ und in der Debatte darüber umstrittene Thesen zur Integration von Zuwanderern, die bundesweit Empörung auslösten.
Die Bewegung Pro Deutschland, die bei der Berliner Wahl am 18. September antreten wird, rekrutiert sich unter anderen aus Mitgliedern der NPD und weiterer rechter Parteien wie die Republikaner und die DVU.