Pflegenotstand bei Vivantes

EU entscheidet über Entlassung von Altenpflegerin

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Ina Brzoska

Foto: Jakob Hoff

Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch konnte die Missstände in den Vivantes-Pflegeheimen nicht tatenlos mit ansehen - und wurde entlassen. Heute entscheidet der Europäische Gerichtshof über ihren Fall.

Über den Fachkräftemangel in der Pflege wundert sich Brigitte Heinisch nicht. Die Altenpflegerin kennt die Zustände in diesem Arbeitsbereich ziemlich gut, mehrere Jahre hat sie für Vivantes gearbeitet. Als sie 2002 in die Reinickendorfer Einrichtung in der Teichstraße wechselte, war sie eine von neun Pflegekräften, die sich um 45 Bewohner kümmerten.

Heinisch hat erlebt, wie Senioren bis zum Mittag in Urin und Kot gelegen haben – der Sparkurs des Unternehmens sah unter anderem vor, weniger Windeln zu benutzen. Das Personal sei überlastet gewesen, alte Menschen wurden ohne richterlichen Beschluss an Betten und Rollstühle fixiert. Der Pflegenotstand sei so weit gegangen, dass Heimbewohner oft nicht genug zu essen und zu trinken bekamen. „Gefährliche Pflege“, so nennt es Heinisch heute.

Die Berlinerin wollte die Missstände nicht hinnehmen und zeigte die Versorgungsmängel bei Vorgesetzen an. Als die Situation nicht besser wurde, wandte sie sich an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK), sie setzte auf das Urteil einer unabhängigen Instanz. Auch der MdK befand die Mängel für eklatant, dokumentierte sie in einem langen Bericht, legte diesen Vivantes vor. Die Mängel seien unverzüglich zu beheben, hieß es. Heinisch sagte, dass sich kaum etwas änderte. 2005 stellte sie Strafanzeige gegen die Heimleitung. Wenn Pflegegelder abkassiert, die Leistung aber nicht erbracht werde, so sei das Betrug, fand die Berlinerin. Sie sah es als eine moralische Pflicht an.

Für ihren Mut erhielt sie 2007 den „Whistleblower-Preis“, der unter anderem von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler gestiftet wird. Als Whistleblower werden Menschen bezeichnet, die gravierende Missstände in Unternehmen öffentlich machen und dafür Nachteile in Kauf nehmen. Die Jury würdigte Heinischs Zivilcourage, ebenso ihr Stehvermögen. Sie habe sich mit ihrem Einsatz gegenüber Heimbewohnern, Pflegekräften und der Gesellschaft sehr verdient gemacht.

Klage-Marathon nach Kündigung

Vivantes hingegen fühlte sich denunziert und reagierte mit einer fristlosen Kündigung. Doch aus der Welt ist der Fall damit noch nicht. Heute urteilen Richter in Straßburg in dem Fall. Es könnte eine späte Genugtuung für die 49-Jährige geben.

Die vergangenen Jahre waren vor allem durch einen Klagemarathon bestimmt: Als sie sich 2005 gegen die Kündigung wehrte, entschied das Arbeitsgericht Berlin zu ihren Gunsten: Ihr Vorgehen sei durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es. Vor dem Landesarbeitsgericht bekam Vivantes Recht: Heinisch habe sich gegenüber ihrem Arbeitgeber nicht loyal verhalten, deshalb habe der das Recht zu kündigen. „Vivantes bot mir 20000 Euro, damit ich Ruhe gebe“, sagt Heinisch. Sie lehnte ab. „Es geht mir nicht um Geld, ich will, dass sich was ändert“, sagt sie.

Mehrere Briefe hat sie geschrieben. Die meisten gingen an Katrin Lompscher (Linke). Die Gesundheitssenatorin sitzt im Aufsichtsrat von Vivantes. Ein Gespräch sei nie zustande gekommen. „Frau Lompscher teilte mir schriftlich mit, dass sie das Urteil der Gerichte akzeptieren müsse.“

Noch heute schießen der gebürtigen Ost-Berlinerin die Tränen in die Augen, wenn sie an ihre ehemaligen Kollegen denkt. Bei Vivantes hatten sich anfangs mehrere Pflegekräfte zusammengeschlossen. Sie wollten sich gemeinsam wehren. Plötzlich redete niemand mehr mit Heinisch. „Einige wurden unter Druck gesetzt und hatten Angst“, sagt Heinisch. Zwar fand die Berlinerin schnell wieder Arbeit – sie kann eine dicke Mappe mit guten und sehr guten Schul- und Arbeitszeugnissen vorlegen. Doch vor zwei Jahren war die Belastung durch die vielen Prozesse offenbar so groß, dass sie einen Nervenzusammenbruch erlitt. Heinisch lebt seither von einer Erwerbsminderungsrente, leidet unter Depressionen. „Die Geschichte hat mich zerstört“, sagt sie.

Aufgeben aber will sie nicht. Ihr Fall hat inzwischen deutschlandweit Schlagzeilen gemacht. Neben der Unterstützung durch das Whistleblower-Netzwerk solidarisierten sich viele Kollegen mit ihr. Auch Claus Fussek, Deutschlands bekanntester Pflegeexperte, zeigte sich empört über den Fall. „In den letzten Jahren haben sich Tausende von Pflegekräften verzweifelt an uns gewandt, um auf menschenunwürdige Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen“, sagt er. Die Berliner Urteile setzten ein klares Signal: Wirtschaftliche Interessen sind ein höherwertiges Gut als menschenwürdige Pflege. Nun hoffen Brigitte Heinischs Unterstützer, dass Europa eine andere Entscheidung trifft.

Nachdem Heinisch auch vor dem Bundesarbeitsgericht scheiterte und das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde nicht zur Entscheidung annahm, wandte sich die Altenpflegerin an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR). Heute werden Straßburger Richter das Urteil verkünden. „Alles ist möglich“, sagt Heinischs Anwalt. Er heißt Benedikt Hopmann, der Berliner vertrat auch die Kassiererin „Emmely“, die wegen eines Pfandbons gekündigt wurde, vor Gericht. Auf EU-Ebene wird im Fall Heinisch entschieden, ob die Entlassung nicht doch ein Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit ist.

Für Vivantes ist der Fall erledigt. „Wir äußern uns nicht mehr dazu“, sagt eine Sprecherin. Der Konzern verweist auf die richterliche Entscheidung der Berliner Gerichte, diese hätten Vivantes recht gegeben, heißt es. Die beanstandeten Mängel im Reinickendorfer Pflegeheim seien inzwischen behoben.

Sollten Straßburger Richter nun Brigitte Heinisch recht geben, könnte der Fall neu aufgerollt werden. Heinisch plant in Revision zu gehen, sie will nicht nur eine finanzielle Entschädigung für sich selbst. Sie fordert eine Untersuchungskommission in ihrem und in anderen, ähnlichen Fällen, die das Whistleblower-Netzwerk unterstützt. „Wir müssen die Missstände aufdecken und gucken, wo der Fehler im System liegt“, sagt sie. Deutschland brauche Gesetze, die „gefährliche Pflege“ verhindert.

Ihre 22-jährige Tochter lernt gerade den Beruf der Altenpflegerin, in wenigen Wochen ist sie fertig. Brigitte Heinisch findet noch immer, dass dieser Beruf schön ist. Weil man mit Menschen arbeitet und weil er Sinn macht. Wenn sich die Verhältnisse bessern, gäbe es vielleicht auch keinen Fachkräftemangel mehr, glaubt sie.