Es vergeht derzeit kaum eine Woche, an dem nicht an einem europäischen Flughafen der Betrieb unterbrochen werden muss. So wie zuletzt in München. Dort kam es zu „verdächtigen Wahrnehmungen“, der Flugverkehr musste gestoppt werden.
Das weckte ungute Erinnerungen. Erst Anfang Oktober war der zweitgrößte deutsche Flughafen wegen mutmaßlicher Drohnensichtungen gesperrt worden – an gleich zwei aufeinanderfolgenden Abenden. In Dänemark musste der Flugbetrieb an verschiedenen Flughäfen zeitweise eingestellt werden.
„Eine Stunde Unterbrechung bedeutet immer einen Millionenschaden“, hatte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), Condor-Chef Peter Gerber, unlängst im Interview mit dieser Redaktion erklärt. Seine klare Forderung: Die Drohnen müssen gestoppt werden, zur Not mit rigorosen Mitteln: „Bei einer Bedrohungslage müssen Drohnen abgeschossen werden können.“
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Nun hat die Bundesregierung neue Maßnahmen gegen illegale Drohnenflüge beschlossen. Die Bundespolizei bekommt mehr Befugnisse. Was rechtlich künftig etwas klarer geregelt ist, ist technisch nicht so einfach. Nicht jede Methode taugt für jeden Fall. Ein kleiner Überblick von Abschuss bis Kochen.
Drohnenabwehr: kochen, abschießen, mit Adlern attackieren
Um Drohnen wirksam vom Himmel zu holen, muss unter anderem klar sein, wie sie fliegen und sich orientieren. Privatleute steuern eine Drohne meist mit einem handlichen Controller per Funk, ähnlich wie bei Modellflugzeugen. Die Kamera der Drohne ist praktisch das Auge, mit dem die Privatperson sieht, wo sie fliegt und was sie gegebenenfalls fotografiert oder filmt.
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Drohnen können sich an Satelliten-Signalen orientieren, etwa an GPS, das genaue Positionen liefert. Es gibt auch Fluggeräte, die nach gespeicherten Satellitenkarten das Gelände erkennen oder auf einem vorprogrammierten Kurs unterwegs sind. Im Ukraine-Krieg sind inzwischen Drohnen im Einsatz, die Soldaten jeweils über eine mehrere Kilometer lange Glasfaserleitung steuern.
Schon bisher lassen sich Drohnen abwehren. Kleinere können mit Handfeuerwaffen, große mit Flugabwehrgeschützen, aus Hubschraubern oder von Flugzeugen aus abgeschossen werden. Abfangdrohnen können die unliebsamen Fluggeräte rammen. Auch Versuche mit in die Luft geschossenen Netzen oder Drohnen, die andere aus der Luft greifen, gibt es. Einige Rüstungskonzerne bieten auch Hochenergielaser an, mit denen die Drohne gezielt erhitzt, praktisch gekocht, und damit unschädlich gemacht wird. Ähnliches gilt für Mikrowellen. Auch Adler sind schon trainiert worden, kleine Fluggeräte zu fangen.
Drohnen lassen sich in der Luft kapern
Manche Drohnen lassen sich unschädlich machen, in dem GPS-Signale gestört werden (Jamming) oder falsche Positionsangaben überspielt werden (Spoofing). Ersteres bringt die Drohne zum Absturz, mit letzterem kapert man praktisch die Drohne. Um solch elektromagnetische Tricks anzuwenden, muss klar sein, welcher Art eine Drohne ist. Verschiedene Firmen bieten unterschiedliche Erkennungssysteme an, die Bauart, Typ, Steuerungsmethode und ähnliches frühzeitig erkennen.
Viele Sportstadien zum Beispiel nutzen solche Technik bereits. Auch bei Großveranstaltungen wie Messen sind sie im Einsatz. Die Anlagen sind zum Teil mobil. In der Ukraine nutzen Soldaten tragbare Geräte.
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Drohnen abschießen – das geht nicht überall
Viele der Abfangmethoden eignen sich nur für bestimmte Fälle. So ist der Einsatz eines Abfangjägers der Bundeswehr gegen eine private 20-Zentimeter-Drohne wenig effizient und sicher unangemessen. Und einiges lässt sich in belebten Gegenden wie etwa einem Fußballstadion oder auf einem Platz in der Innenstadt nicht nutzen.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Zum einen könnte etwas anderes getroffen werden als die Drohne, zum anderen könnten herabstürzende Trümmer Menschen gefährden. Ganz abgesehen davon, dass eine Drohne möglicherweise einen Giftstoff transportiert. In diesem Fall wäre es besser, sie einzufangen.
Bundesagentur sucht nach geeigneten Anwendungen zur Drohnenabwehr
Um wirklich wirksam gegen sich selbst organisierende Schwärme oder gezielt geschützte Einzeldrohnen vorgehen zu können, suchen unter anderem die Bundesagentur für Sprunginnovation (Sprind) für zivile Anwendungen und die Cyberagentur der Bundeswehr für militärische nach innovativen Lösungen.
Wie kompliziert es ist, zeigte gerade der technisch anspruchsvolle und offene Wettbewerb von Sprind, der abgebrochen wurde und neu aufgesetzt wird. Beim Wettbewerb der Cyberagentur, der sich vor allem mit Jamming und Spoofing beschäftigt, sind 46 Teams eine Runde weiter.
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Das Entwicklungstempo ist – gerade auch befeuert durch den Ukraine-Krieg – hoch. Entsprechend muss auch die Abwehr sich schnell entwickeln. Das muss keine hochtechnisierte Lösung sein. Im Fall der glasfasergesteuerten Drohnen genügte eine einfache kleine Drohne, die die Faser durchtrennt. Allerdings sind die Lichtleiter im Gelände kaum zu sehen.
Private Drohnen: Diese Regeln gelten
Grundsätzlich sind Flüge mit Drohnen, etwa um Luftaufnahmen zu machen, erlaubt. Allerdings sind Flugverbotszonen ausgewiesen, etwa über militärischen Einrichtungen und Flughäfen, über Naturschutzgebieten und Menschenansammlungen. Zuständig ist die Deutsche Flugsicherung. Die Karte findet sich unter maptool-dipul.dfs.de/ im Internet oder in der kostenlosen App von Droniq, einem Unternehmen der Flugsicherung. Für Drohnen muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, unabhängig von der Größe.