Energiepreise

Entlastungspaket der Ampel: So bekommen Sie die 300 Euro

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So will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger entlasten

So will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger entlasten

Zur Abfederung der immens gestiegenen Energiekosten hat die Ampel-Koalition ein zweites Maßnahmenpaket in Milliardenhöhe für die Bürgerinnen und Bürger geschnürt: So sind unter anderem eine Energiepreispauschale von 300 Euro, ein reduzierter Spritpreis, Hilfen für Familien sowie günstige Tickets für den Nahverkehr vorgesehen.

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Aufgrund der hohen Energiepreise hat die Ampel-Koalition Entlastungen beschlossen – unter anderem auch eine Energiepreispauschale.

Berlin. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der immens gestiegenen Energiepreise zu entlasten, hat die Ampel-Koalition ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Darin inbegriffen ist unter anderem eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate sowie die Einführung eines ÖPNV-Monatstickets für 90 Tage für nur neun Euro. Außerdem ist die Zahlung einer sogenannten Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro geplant. Doch wie genau bekommen Verbraucher und Verbraucherinnen das Geld?

Energiepreispauschale soll als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden

Die Energiepreispauschale soll einmalig an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland als "Zuschuss zum Gehalt" ausgezahlt werden, heißt es in dem Beschluss der Regierung. Außerdem soll der Zuschlag die Bürgerinnen und Bürger "schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) 'on top' gewährt werden". Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Auszahlung über die Lohnabrechnung geplant, Selbständige sollen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung erhalten.

Ein Nebensatz in dem Beschluss ist allerdings wichtig: "Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer." Das heißt, die 300 Euro müssen zusätzlich noch versteuert werden. Bei einem Bruttogehalt von 3500 Euro würden dann je nach Steuerklasse nur etwa 159,08 Euro (Steuerklasse 1) bis 176,92 Euro (Steuerklasse 3) ausgezahlt werden. Auch für die Arbeitgeber entstehen so Mehrkosten von knapp 62 Euro.

Kritik an Energiepreispauschale

Dafür, dass die Energiepreispauschale nicht steuerfrei ausgezahlt werden soll, erntete die Ampel direkt Kritik. Der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schrieb auf Twitter: "Heißt das, es wird gönnerhaft ausgezahlt, um es dann direkt wieder zu besteuern? Das wäre eine ziemliche Mogelpackung."

Der Sozialverband VdK kritisierte außerdem, dass Renterinnen und Rentner nicht von den Entlastungen profitieren würden. Zwar seien die Energiepreispauschale und Einmalzahlungen für Sozialleistungsbeziehende "richtige Schritte", erklärte der Verband am Donnerstag. „Aber die Ampel-Koalition hat auch eine Chance verpasst: Für Rentnerinnen und Rentner tut sie nichts.“ Dabei seien gerade Menschen mit kleinen Renten besonders auf das Geld angewiesen.

(csr/mit afp)

Dieser Artikel erschien zuerst bei waz.de.